Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 142

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möglich wäre, wenn der konkrete Bezug zum Untersuchungsgegenstand vom Aus­schuss in der konkreten Beweisanforderung dargelegt wird. (Abg. Dr. Pilz: Das ist falsch!) Dem Vorschlag des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses konnte da­her aus rechtlichen Gründen nicht nähergetreten werden. Darüber hat er, nämlich der Beamte, mein Kabinett informiert, welches diese Rechtsauffassung, diese Rechtsmei­nung zur Kenntnis genommen hat.

Zur Frage 17:

Auch dazu gilt, was ich schon mehrfach gesagt habe: Die angeforderten Steuerakten werden nach Maßgabe des Untersuchungsgegenstandes und konkreter Beweisan­träge, so wie dies rechtlich vorgesehen ist, dem Ausschuss übermittelt werden.

Zur Frage 18:

Hier ist die Antwort sehr kurz, und sie lautet: Nichts!

Zu den Fragen 19 und 20:

Als Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen ist es für mich eine Selbstverständ­lichkeit, die Interessen der Republik Österreich und die des österreichischen Steuer­zahlers zu vertreten, aber selbstverständlich auch den verfassungsgesetzlichen Auf­trag zur Sicherung des österreichischen Luftraumes wahrzunehmen.

Das haben wir auch im Regierungsübereinkommen festgehalten und dabei in diesem Übereinkommen auch noch einmal festgestellt, dass die Republik Österreich selbstver­ständlich zu den von ihr geschlossenen Verträgen steht.

Daher abschließend, Herr Kollege Pilz: Ich halte mich an die Gesetze, ich halte mich an die Verfassung, denn für mich gibt es einen einzigen Maßstab, und das ist der Rechtsstaat Österreich! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

15.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich werde mir bezüglich eines Zwischenrufes das Stenographische Protokoll kommen lassen, weil ich anderes gehört habe, als mir hier zugerufen wurde, um da auch Klarheit zu haben, und dann darüber befinden.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Bevor der Erstredner zu Wort kommt, gibt es zwei tatsächliche Berichtigungen.

Zunächst kommt zu einer tatsächlichen Berichtigung Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung: 2 Minuten Redezeit; zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachver­halt. – Bitte. (Abg. Mag. Donnerbauer: Der Pilz muss den Vorsitz zurücklegen!)


15.41.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vizekanzler, Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung behauptet, Ab­geordneter Pilz hätte zwischengerufen, Beamte seien verrückt. (Vizekanzler Mag. Mol­terer: So habe ich das gehört!) – Das ist unrichtig!

Abgeordneter Pilz hat in seinem Zwischenruf gesagt: Das ist ja verrückt!, und hat die­sen seinen Zwischenruf ausdrücklich auf Ihre Rechtsmeinung bezogen (ironische Hei­terkeit und heftige Zwischenrufe bei der ÖVP – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), wonach der Untersuchungsausschuss Ihrem Ministerium zu melden


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