Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 229

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Positiv ist auch, dass die Mittel für die Bewährungshilfe aufgestockt werden. Österreich ist ja in der Vergangenheit dadurch aufgefallen, dass vergleichsweise wenige bedingte Entlassungen ausgesprochen wurden – was hier zum Teil auch bedauert wurde –, einfach weil es Richterinnen und Richter nicht verantworten konnten, einen Häftling ohne Begleitung und Betreuung in die Freiheit zu entlassen. Da muss man sagen: Bewährungshilfe bewährt sich, genauso wie unsere Ministerin sich bewährt. (Zwi­schen­rufe.)

Opferschutz ist ein zentrales Thema auch der neuen Justizpolitik, und das ist auch an den Budgetzahlen deutlich erkennbar. Wie hier erläutert wurde, sind wesentliche Verbesserungen geplant.

Als Begleitmaßnahme können wir uns auch ein Berufsverbot für Sexualverbrecher vorstellen, damit diese nicht als Lehrer, Pfarrer und so weiter die Nähe zu künftigen möglichen Opfern suchen können.

Deshalb bringe ich den folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Jarolim, Fekter, Darmann, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher ein.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1. dem Nationalrat bis zum 1. September 2007 einen Bericht darüber zu übermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer im Bereich des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden und anderer juristischer Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln, in anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und religiösen Bekenntnisgemeinschaften, sowie in Vereinen und der Privatwirtschaft einzuführen.

2. nach einer parlamentarischen Behandlung dieses Berichtes dem Nationalrat bis zum 31. März 2008 einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens, soweit es die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes betrifft, zu übermitteln.“

Wenn Änderungsbedarf besteht, müssen Änderungen vorgenommen werden; wenn dieser nicht besteht, soll alles so bleiben, wie es ist. Das möchte ich von dieser Seite aus auch festgehalten haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Ent­schließungs­antrag ist ordentlich eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Fekter, B. Rosenkranz, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.) über das Bundes­finanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 30

Im Zuge der Aufklärung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen fällt häufig auf, dass Straftäter ganz gezielt – auch beruflich – die Nähe zu ihren Opfern suchen. Über die bestehenden Regelungen hinaus wird daher gefordert, eine berufliche Tätig-


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