Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 120

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werden. Wie wir wissen, haben die Gespräche mit den Ländern leider keinen Erfolg gebracht, und außer in Form von mündlichen Ausführungen von Ihnen wurde uns im Hohen Haus auch die Richtlinie für die Förderung nicht vorgelegt. Ihren mündlichen Ausführungen zufolge hatten Sie dabei aber vor, nur bei Anstellung von Pflege- und Betreuungskräften Förderungen zuzugestehen, jedoch nicht, wenn sich Betroffene Leistungen, wie zum Beispiel beim Arzt, über Selbstständige zukaufen. – Diese Un­gleichbehandlung wirft große verfassungsrechtliche Bedenken auf, da es keine sach­liche Rechtfertigung dafür gibt.

Aus diesem Grund begrüße ich die Einigung im Ministerrat, ebenso bei Inanspruchnah­me von selbstständigen Betreuungskräften Förderungen zu ermöglichen, denn es ist letztlich Voraussetzung für eine leistbare Pflege und Betreuung.

Die bereits in der Novelle vorgesehene Förderungsvoraussetzung, dass die Betreu­ungskräfte – jetzt neu: unselbstständig und selbstständig – die theoretischen Ausbil­dungsinhalte zur Heimhilfe nachweisen müssen, halte ich im Sinne der Qualitätssiche­rung für die Betroffenen und deren Angehörige für sinnvoll.

Herr Minister Buchinger, nicht wir von der ÖVP tragen zur Verunsicherung der Men­schen in diesem Land durch die Debatte in den letzten Tagen bei, sondern die Debatte um die Verlängerung der Amnestieregelung ist deshalb dringend notwendig geworden, weil es für den 1. Juli keine Klarheiten für die Betroffenen, die auf Pflege und Betreu­ung zu Hause angewiesen sind, gibt! (Beifall bei der ÖVP.) Dies zeigt auch die Presse­aussendung von Professor Mazal auf. Kollegin Mandak hat das ja auch schon ausge­führt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, versetzen Sie sich bitte in die Rolle eines Betroffe­nen! Die wissen nicht, welche administrativen Schritte für die Legalisierung ihrer Be­treuungskraft notwendig sind. Welchen Schritt müssen sie selbst, welchen die Betreu­ungskraft setzen? Noch vor drei Monaten, wo Sie, Herr Minister, die Verlängerung der Amnestieregelung angesprochen haben, war genug Zeit, diese administrative Rege­lung einer Transparenz zuzuführen, um den Betroffenen die notwendigen Sicherheiten für den Tag nach dem 1. Juli zu geben. Leider mussten wir knapp einen Monat vor dem 1. Juli, nämlich heute, erkennen, dass Sie in der Umsetzungsfrage keinen Schritt weitergekommen sind.

Ich bedanke mich aber ausdrücklich bei unserem Vizekanzler Molterer (Oh-Rufe bei der SPÖ), dass er es geschafft hat, den Blick auf das Wesentliche (Beifall bei der ÖVP) in dieser komplexen Problematik zu schärfen und verantwortungsvolles politisches Handeln in den Vordergrund zu stellen. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Diese Vorgangsweise der ÖVP unter unserem Vizekanzler Molterer zeigt wieder einmal auf, dass für uns die Menschen und ihre Anliegen im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin davon überzeugt, dass auch die SPÖ diesen nächsten Schritten folgen wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Das war wieder ein Lehrbeispiel für ein „selbstbe­wusstes Parlament“! – „Wunderbar“!)

14.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Haubner mit einer Redezeit von 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.45.41

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Herren Bundesminister! Hohes Haus! Nach guten Vorarbeiten in der vergange­nen Legislaturperiode zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, zu einem besseren


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