Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 224

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Der Landeshauptmann kann nach Anhörung der gesetzlichen Interessenvertreter den Interessen der vorher angeführten Branchen, aber auch den Bedürfnissen der Konsu­menten entsprechen und die Öffnungszeiten in Bereichen mit besonderen regionalen und örtlichen Gegebenheiten per Verordnung festlegen. Aber auch als Vertreter der klein- und mittelständischen Wirtschaft muss ich ganz eindeutig feststellen, dass ich sehr froh bin, dass der Sonntag nicht angerührt wird und an diesem Tag weiterhin ge­schlossen bleibt. (Beifall bei der ÖVP.) Die kleinen Einzelhändler, aber auch die vielen Handelsangestellten, welche überwiegend Frauen sind, brauchen den freien Sonntag ganz dringend für ihre Familien.

Eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten wäre eine zusätzliche Wettbewerbs­verzerrung, die ja wieder zu Lasten vor allem der klein- und mittelständischen Unter­nehmungen geht. Ich weiß schon, dass sie nicht aufsperren müssen, aber es ist eben schwer, wenn in der nächsten Umgebung die großen Handelsverbände ihre Geschäfte offen halten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch da­mit auseinandersetzen, dass wir hier doch eine Konzentration von vielen Handelsbe­trieben haben, die den klein- und mittelständischen Unternehmungen große Schwierig­keiten im Wettbewerb machen. Es ist heute auch schon ausgeführt worden, dass viele Einzelhändler massiv von Schließungen betroffen sind und sich vor allem die Filialisten immer mehr in den verschiedenen Städten und auch außerhalb ansiedeln können.

Ich glaube, wir sollten das Bewusstsein der Konsumenten dahin gehend beeinflussen, dass sie wieder verstärkt bei den Einzelhändlern, bei den kleineren Händlern einkaufen sollten. Das wäre die beste Hilfe, die wir ihnen angedeihen lassen können. Vielleicht können wir als Abgeordnete hier mit gutem Beispiel vorangehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. Sie haben sich 5 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


19.26.14

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Der Untertitel zu diesem Gesetz könnte wohl lauten: Der Kunde ist König! (Abg. Dr. Mitterlehner: Ist eh nicht schlecht, oder?), und zwar von frühmorgens bis spätabends, mancherorts aber nur bis 18 oder 19 Uhr, hier und da aber auch bis 20 oder 21 Uhr. Das Ganze ist ein bisschen undurchsichtig für den Konsumenten, das stimmt (Abg. Rädler: Du verwechselst das mit den Wirtshäusern!), ein Öffnungszeiten-Fleckerlteppich, der hier entsteht oder dem zumindest die Möglichkeit geboten wird, zu entstehen.

Wir haben heute bereits über die Arbeitszeitflexibilisierung gesprochen; in Wahrheit sind die Arbeitszeitflexibilisierung und die Öffnungszeitenflexibilisierung fast ein Zwil­lingspaar. In diesem Bereich sind, wie schon angesprochen, großteils Frauen beschäf­tigt, Teilzeit beschäftigt, und das schaut dann in Wirklichkeit so aus: zwei Stunden am Vormittag, zwei Stunden am Nachmittag, das heißt zweimal zur Arbeit, zweimal von der Arbeit nach Hause, doppelte Kosten, eine Mittagspause, mit der man nichts anfan­gen kann. Oder, eine andere Variante: einen Tag von 7 bis 11 Uhr, am nächsten Tag von 16 bis 20 Uhr und am dritten von 10 bis 14 Uhr. – Unübersichtlich bis zum Geht­nichtmehr, eine unzumutbare Belastung, vor allem für Beschäftigte mit Betreuungs­pflichten und vor allem für Familien.

Heutzutage müssen schon beide arbeiten gehen, um sich eine Familie leisten zu kön­nen. Das heißt, bei diesen Modellen wird es dann so sein, dass sich das Ehepaar unter


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