Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 178

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Und dann noch: Ausbau von Klimaschutz-Förderungsprogrammen im Verkehrsbereich, forcierte Integration umweltfreundlicher Mobilitätsfragen in internationalen Projekten, zum Beispiel INTERREG oder Alpenkonvention – ich glaube, da decken wir durchaus die Beschlusslage ab –, und verbesserte Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kin­dern und älteren Menschen im Verkehr, die ja leider auch – das zeigt uns die Halbjahresbilanz der Unfallstatistik – verstärkt zu den Verkehrsopfern zählen, weil sie die schwachen Teilnehmer am Verkehrsgeschehen sind.

Ich ersuche aus aktuellem Anlass, der Vorlage dieses Achten Umweltkontrollberichts durch den Herrn Umweltminister, auch im Verkehrsbereich die maßgeblichen Umset­zungs­schritte voranzutreiben und diesem Maßnahmenkatalog, diesen Empfehlungen der Fachinstanz des Umweltbundesamts hier im Nationalrat durch eine Beschluss­fassung auch noch nahezutreten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Moser, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend umwelt- und klimagerechterer Kfz-Verkehr durch Umsetzung der Empfehlungen des Achten Umweltkontrollberichts

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (28. KFG-Novelle) (167 d.B.)

Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen trägt maßgeblich zu den Umwelt- und Klimaprob­lemen des Verkehrs bei.

Der jüngst veröffentlichte Achte Umweltkontrollbericht an den Nationalrat hält wörtlich fest, dass sich ohne gegensteuernde Maßnahmen der Verkehrs-Umwelt-Trend der letzten Jahre fortsetzen wird. Dieser Trend ist durch weiter steigende Anteile des Verkehrssektors – und hier vor allem des Kraftfahrzeugverkehr – am Ausstoß von klimaschädlichen Gasen sowie an Luftreinhaltungs- und weiteren Umweltproblemen sowie durch ungebrochen hohen Treibstoff- und damit Energieverbrauch des Verkehrs­sektors gekennzeichnet.

Zum Bereich Verkehr hält der Achte Umweltkontrollbericht unter „14.4 Empfehlungen“ folgendes wörtlich fest:

Zur Festlegung von Zielen hinsichtlich des Gesamtverkehrsaufkommens und der Ver­kehrs­mittelwahl sollte ein Gesamtverkehrskonzept erstellt werden. Zur Erreichung umweltpolitischer Zielsetzungen (Kyoto; NEC; Ziele des Regierungsprogramms) sollte dieses Konzept auch die Reduktion des Straßenverkehrsaufkommens und die Verlage­rung zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln beinhalten. Die Umsetzung des Konzepts sollte durch nationale Rechtsvorschriften und andere Instrumente erfolgen.

Zur Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Schaffung von distanz- und emissionsabhängigen Kostenstrukturen im Verkehrssektor ein wesentliches Werkzeug. Um eine Anlastung der verursachten Kosten an die Verkehrsträger zu ermöglichen, soll ein System geschaffen werden, welches eine räumlich begrenzt und/oder zeitlich variable Kostenanlastung für alle Fahrzeuggruppen im Straßenverkehr ermöglicht.

 


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