Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 164

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Wir kennen das: Es ist ruinös, wenn Sozialpolitik und Steuerpolitik der einzelnen europäischen Länder gegeneinander ausgespielt werden und somit Unternehmen auf Kosten der Gemeinschaft einen Eigennutzen herausschlagen. Wir brauchen echte soziale Grundrechte und eine Sozialverträglichkeitsprüfung hinsichtlich sämtlicher europäischer Maßnahmen.

Das wäre eine Vision einer Sozialunion, die wir brauchen, wenn wir nicht bloß ein Europa der Unternehmen, sondern auch ein Europa der Menschen gewährleisten wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)

14.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.39.25

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesmaterie ist von Einstimmigkeit getragen. Im Ausschuss wurde dies auch schon zum Ausdruck gebracht; auch von unserer Fraktion wurde die Zustimmung signalisiert.

Ich möchte nur an Folgendes erinnern: Allzu viel Jubel über das Zustandekommen dieses Gesetzentwurfes hinsichtlich dieser Materie, was übrigens von der Freiheit­lichen Partei schon vor Jahrzehnten verlangt worden ist, aber das war noch in der alten Zeit, vor der EU ... (Abg. Mag. Donnerbauer: In welchem Jahrzehnt war das?) – In den achtziger Jahren. Sie können es nachlesen, ich gebe es Ihnen: „Liberale Marktwirtschaft 90“ haben wir 1981 produziert, aber da waren wir der Zeit weit voraus.

Die ÖVP ist damals nicht einmal ansatzweise in der Lage gewesen, dem zu folgen. Im Unterschied zu Ihrer Position hat die Freiheitliche Partei auch die Europäische Eini­gung seit 1956 in den Parteiprogrammen und -statuten gehabt. – Das nur nebenbei. Es ist immer gut, sich ... (Abg. Mag. Donnerbauer: Zwischendurch habt ihr euch verabschiedet!) – Nein, nein, haben wir nicht verändert!

Ich möchte Ihnen etwas Kritisches sagen, was vielleicht den Nebel des ange­schlagenen Feuerwerks der Freude etwas durchlichtet: Es ist natürlich eine völlige Illusion, zu meinen, dass der österreichische Arbeitnehmerschutz in seiner Form der Mitbestimmung und Repräsentanz in den Aufsichtsräten exportiert werden könnte. Das ist damit gestorben, das ist so klar wie Wasser.

Da können Sie im Sozialministerium so viele Gesetzentwürfe machen, wie Sie wollen, kein Gericht in England wird auch nur im Entferntesten daran denken, wenn eine Firma, aus welchen Gründen auch immer, in eine aufnehmende Limited hineinver­schmilzt, dort einen Arbeitnehmerschutz oder eine Mitbestimmung von Betriebsräten in einen vielleicht zu schaffenden Aufsichtsrat zu installieren. – Das gibt es gar nicht. Es ist völlig abwegig, das zu erwarten.

Es gibt diese Möglichkeit zwischen Österreich und Deutschland, aber die Rechtswirk­samkeit der Gestaltungskraft des aufnehmenden Staates wird die Theorie überlagern, ganz sicher. – Aber das nur der Vollständigkeit halber.

Man könnte jetzt auch noch darüber reflektieren, ob dem Gläubigerschutz in der realen Praxis wirklich Genüge getan wird, indem man darauf achtet, dass die Nennkapitalien nicht herabgesetzt werden können und es zu einer Kapitalverminderung kommt.

Die jüngsten Beispiele, die wir alle den Medien entnehmen – MEL und so weiter –, beweisen doch, dass es bei Betrachtung des realen Kapitalzustandes einer Kapital­gesellschaft auf das Nennkapital nicht im Allergeringsten ankommt! – Aber das nur nebenbei.

 


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