Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 165

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Es liegt mir noch daran, an die jetzt nicht mehr anwesenden Damen, die sich in der Früh besonders in Richtung der Rechtsanwälte aufgeregt haben – die Frau Ministerin war nicht da –, einige Worte bezüglich des Mindestlohnes zu richten. (Abg. Lentsch: Die sind schon zu Hause!)

Da wurden Unwahrheiten gesagt. Es liegt mir daran, denen vom Standpunkt der Rechtsanwaltschaft aus entgegenzutreten. Die Tatsache, dass es mit der Rechts­anwaltskammer Wien seit zehn Jahren einen Kollektivvertrag gibt (Abg. Mandak: Gibt es einen?) – und das sind nahezu die Hälfte aller eingetragenen Rechtsanwälte –, das ist einmal Punkt eins. Es ist also eine Unwahrheit der Sonderklasse, zu sagen, dass quer durch Österreich mit den Rechtsanwälten kein Kollektivvertrag über die Entlohnung der Angestellten existiert. (Abg. Lentsch: Sie probieren es immer wieder!)

Punkt zwei: In der Realität ist zu beachten, dass eine angestellte weibliche Mit­arbeiterin bei einem Anwaltsbüro in einem hochqualifizierten Angestelltenverhältnis steht und es völlig fremdartig und gedankenfremd ist, zu erwarten, dass man um 1 000 € überhaupt eine derartige Angestellte bekommt. Die Wahrheit ist also weit über die Tatsachen, die hier behauptet worden sind, hinweggegangen. (Ruf bei der SPÖ: Gibt es aber!)

Letzter Satz: Es sollten sich leidenschaftliche GewerkschaftsvertreterInnen nicht ausge­rechnet die freien Berufe, die einen hohen Teil der Steuerkraft im Lande erwirtschaften, zur Zielscheibe nehmen und die Leute nicht mit Spams, mit hunderten von Mails überschütten, wo ein klarer Verstoß gegen die Strafbestimmung des § 107 Fernmeldegesetz besteht. – Das ist übrigens angezeigt worden, und dann ist das geschwind wieder eingestellt worden. Also: Der Wahrheit eine Gasse schlagen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ist der Westenthaler nicht da? Wo ist der Westenthaler heute?)

 


14.44.39

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher auf der Galerie! Zum Inhalt der umzusetzenden Richtlinie und der auf dem Tisch liegenden Regierungsvorlage ist ja bereits in den vorigen Redebeiträgen einiges gesagt worden.

Es ist bei diesem Fachspezifikum auch nicht so leicht, es für alle verständlich zu machen. Aus diesem Grund kann ich auch gleich vorweg sagen, dass das BZÖ dieser Regierungsvorlage ebenfalls die Zustimmung geben wird, da es einfach eine Tatsache ist, dass die Wirtschaft – und vor allem die international tätige Wirtschaft – eine Regelung dieser Art benötigt, und diese Regelung ist auch raschest umzusetzen.

Sehr wohl ist aber auch festzustellen, dass für uns diese Regierungsvorlage den einen oder anderen Schönheitsfehler beinhaltet – zum einen nämlich, dass neben den neuen EU-Verschmelzungsregelungen in diesem neuen EU-Verschmelzungsgesetz weiterhin die gesellschaftsrechtlichen Verschmelzungsregeln in den Materiengesetzen bestehen bleiben.

Wir hätten uns schon erwartet, dass es da einen Zugang gibt, unter Umständen alle Verschmelzungsregeln – die innerstaatlichen wie auch die internationalen – in einem gemeinsamen Verschmelzungsgesetz zusammenzufassen, um dementsprechend auch eine bessere Übersicht der Verschmelzungsregeln zu gewährleisten.

In einem weiteren Schritt wäre es dann natürlich auch noch schön gewesen – aber wer weiß, was die Zukunft bringt; wir sollten alle daran arbeiten –, ein Gesellschaftsrecht


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