Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 167

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dass man sich durch einige Überlegungen noch zu einer besseren Lösung durchringen wird. Wir werden daher diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.50.51

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Zuerst möchte ich – vor allem im Auftrag meiner Kollegin Barbara Riener – die Landesbediensteten der steirischen Landesregierung, die unseren Ausführungen hier aufmerksam lauschen, sehr herzlich grüßen. Hoffentlich bieten wir ihnen eine Debatte, die ihre Erwartungen erfüllt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und FPÖ.)

Nur zwei kurze Anmerkungen zu meinem Kollegen Hannes Jarolim, den ich allerdings jetzt nicht im Plenarsaal sehe. (Abg. Parnigoni: Da steht er!) Da ist er! Kollege Jarolim, ich habe sehr bedauert, dass du im letzten Justizausschuss nicht anwesend warst (Abg. Dr. Jarolim: Das Bedauern lag auf meiner Seite!), aber das mag vielleicht eine Begründung dafür sein, dass du heute weniger zur Sache als zu anderen Themen gesprochen hast. (Abg. Dr. Jarolim: Aber das war nicht unbedeutend – hoffe ich!) Die große Toleranz unseres Präsidenten Spindelegger hat das aber gestattet. (Abg. Dr. Jarolim: Es lag uns allen am Herzen! – Abg. Parnigoni: Er hat uns aus dem Herzen gesprochen!)

Zu der Finanzmarktaufsicht möchte ich heute nichts sagen, weil wir ja gerade dabei sind, die Qualität der Bankenaufsicht durch ein entsprechendes gesetzliches Vorhaben zu steigern. Ich bin auch nicht der Pflichtverteidiger von Meinl European Land, im Gegenteil, habe ich mich doch schon in der Öffentlichkeit sehr deutlich geäußert, wie ich ein Verhalten qualifiziere, dass das Vertrauen der Anleger ebenso schädigt wie die Reputation des Finanzmarktes. Ich möchte nur eines dazu anmerken: Jetzt sollten wir vorerst die Untersuchung der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank abwarten und dann unsere Beurteilung auf validen Ergebnissen aufbauen. Ich meine, wir sind gut beraten, weil wir eine hohe Verantwortung tragen, erst dann unsere Schlussfolgerun­gen zu ziehen.

Es war bisher, um jetzt zu der Gesetzesmaterie zu kommen, bereits möglich, grenz­überschreitende Verschmelzungen durchzuführen. Das war aber mit vielen offenen Problemkreisen und Fragen und auch sehr hohen Kosten verbunden. Insofern ist das vorliegende Gesetz eine wirklich wichtige Verbesserung. Meines Erachtens ist es besonders wertvoll, dass es nun einerseits möglich ist, Kapitalgesellschaften unter­schiedlicher Rechtsfigur zu verschmelzen, dass wir aber auf der anderen Seite in Österreich die Verschmelzungstatbestände weitgehend belassen haben und es zum Beispiel nicht ermöglichen, dass über die bisherige Praxis hinaus etwa Genossen­schaften verschmolzen werden können. Auch in dieser Beziehung haben wir, glaube ich, klug von unseren Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Insofern ist es ein Gesetz, das einen großen Sprung vorwärts bedeutet.

Ich möchte auch den Beamten und Beamtinnen des Justizministeriums danken, weil es eine sehr schwierige, komplexe Richtlinie ist, die umzusetzen war. Es wird sicher Erfahrungswerte in der Zukunft geben, die uns zeigen werden, wo wir das eine oder andere vor allem im Gläubiger- und Anlegerschutz noch verbessern können, aber jetzt haben wir einmal eine wirklich gute Grundlage gelegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.54

 


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