Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 219

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19.07.55

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist die Umsetzung dieser EU-Richtlinie sinnvoll und notwendig. Leider werden hier wieder nur halbe Sachen ge­macht. Sogar die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass dieses Gesetz ganz und gar nicht konsumentenfreundlich ist, schwer lesbar und nicht leicht verständlich. Was ich aber nicht verstehen kann, ist der Umstand, warum hier nicht endlich Nägel mit Köpfen gemacht und damit Unternehmen geschützt werden, die sich nicht an die Gesetze hal­ten und das UWG permanent unterlaufen. Warum nicht gerade dieses Klientel zur Ver­antwortung gezogen wird, sondern geschützt wird, versteht eigentlich niemand. Viele Missstände, die es in diesem Bereich gibt, sind Ihnen ganz sicher bekannt.

Ich darf Ihnen zum Beispiel aus meiner alten Praxis erzählen, meine Damen und Her­ren. Es werden immer wieder Produkte angeboten, die nicht dem entsprechen, wofür sie gehalten werden. (Ruf bei der SPÖ: Ja natürlich!) Ich nehme nur als Beispiel: Es gibt jede Menge Bioprodukte, die keine Bioprodukte sind. Und was passiert? Nehmen Sie nur den letzten Skandal! Da sind Millionen Eier nach Österreich gekommen, die normal aus Legebatterien kommen und als Bio-Eier deklariert wurden. Was passiert? Der Lieferant streift das Geld ein, kriegt eine kleine Strafe, und der Gewinn geht in die Millionenhöhe. Das macht er beim nächsten Mal wieder. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt ja nicht!) – Na sicher! Sie sollten sich in erster Linie um die rechtschaffenen Un­ternehmen kümmern und diese vor unlauterem Wettbewerb schützen. (Beifall beim BZÖ.)

Es geht nicht, den Unternehmen eine Bagatellstrafe aufzubürden. Diese zahlen sie nämlich mit links und den daraus erzielten Gewinn stecken sie ein. Der gehört abge­führt. Ich bin der Meinung, alle unrechtmäßigen Gewinne in diesem Zusammenhang gehören abgeführt.

Aber auch der Abzocke im Internet, vor allem bei Gewinnspielen, gehört endlich ein Riegel vorgeschoben. Ich darf nur zitieren, was Herr Minister Buchinger im Ausschuss für Konsumentenschutz am 27. Februar gesagt hat:

Unseriöse Gewinnspiele und Angebote im Internet, die der Abzocke dienen, sollten durch eine Abschöpfung der Bereicherung nach UWG wie in der Bundesrepublik Deutschland besser bekämpft werden. Derzeit gibt es bei uns nur den Anspruch auf Unterlassung, wobei die Beute, der Gewinn, aber dem unseriösen Unternehmen ver­bleibt, das eine Woche später unter einer vergleichbaren Masche neu die Leute aus­plündert. Vor allem die in diesem Zusammenhang unlauter erzielten Gewinne könnten so abgeschöpft werden. – Zitatende.

Da stelle ich mir natürlich schon die Frage: Wo bleiben eigentlich die Konsumenten­schützer in der SPÖ? Bis wann wollen Sie Ihre Ziele einer umfassenden UWG-Reform umsetzen? Oder schieben Sie die wieder auf die ganz lange Bank?

Grundsätzlich bedeutet diese Novelle eine Verbesserung für die Unternehmen. Die Si­cherung eines lauteren Wettbewerbes ist eine wesentliche Grundlage für einen attrakti­ven Wirtschaftsstandort und dient damit auch der Beschäftigung. Aber diese Novelle geht für die Verbraucher nicht weit genug, und die Abzocke wird so weitergehen wie bisher. Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Be­dauerlich!)

Zu den Änderungen des Kesselgesetzes sei nur gesagt, dass es sich hierbei um eine EuGH-Feststellung handelt und dass es nur selbstverständlich ist, dass in Zukunft nicht nur befugte österreichische Unternehmen, sondern auch solche mit Sitz in der EU oder im EWR Kessel in Österreich prüfen können, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass sie auch die Qualifikation und die Konzession dafür haben. Und eines ist mir da-


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