Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 151

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so sein. Denn: Ein Lebensmittelindex ist ein Lebensmittelindex. (Anhaltende Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich sehe es vollkommen ein, dass, wenn man einem Pen­sionisten eine gerechte Pension gibt, eine Pensionserhöhung, wenn möglich, über 3 Prozent gibt, und zwar bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage, und darüber hinaus einen Sockelbetrag macht und den Ausgleichszulagenrichtsatz auf 750 € erhöht.

Frau Kollegin Rudas, Sie haben es auch verabsäumt, Folgendes zu beachten – Herr Bundesminister, das muss ich Ihnen auch sagen –: Wir haben von 2000 bis 2006 den Ausgleichszulagenrichtsatz von 626 € um 100 € auf 726 € erhöht. Das ist so! Das sind 15,8 Prozent in diesen sechs Jahren. Sie haben vorhin von 8 Prozent gesprochen. Und bei den Pensionen waren es 14,8 Prozent. Also immerhin hat man die Niedrigpensio­nen kräftig erhöht.

Ich bringe daher jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Pensionserhö­hung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzentwürfe zu­zuleiten, die für 2008 eine außerordentliche Pensionsanpassung um 3 Prozent bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1 965 € sowie die Anhebung des Ausgleichszu­lagenrichtsatzes auf 750 € vorsehen.“

*****

Ich hoffe, Sie werden diesem Antrag zustimmen, vor allem die Kolleginnen und Kol­legen von der sozialdemokratischen Fraktion. – Herzlichen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

16.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Entschlie­ßungsantrag des Abgeordneten Dolinschek ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Pensionserhö­hung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend die Bekämp­fung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine ge­rechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates

Nach den derzeitigen Bestimmungen ist eine Pensionsanpassung von 1,7 Prozent bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1 965 Euro vorgesehen. Die enorme Verteue­rung bei Lebensmitteln, ständig steigernde Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben belasten auch die österreichischen Pensionistinnen und Pensio­nisten massiv. Der Seniorenrat fordert daher eine Pensionserhöhung von 2,1 Prozent. Die bisherigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Seniorenvertre-


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