Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells
eingebracht im Zuge der Debatte zum dringlichen Antrag (446/A) (E)) der Abgeordneten Strache, Neubauer, Kickl, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter, betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates, in der 37. Sitzung des Nationalrates am 7.11.2007
Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Trotz der alarmierenden demographischen Entwicklung und der niedrigen Geburtenraten werden Familien in Österreich von der Politik im Stich gelassen und ausgehungert. Die Familiengründung stellt in Österreich die Armutsfalle schlechthin dar. Das familienfeindliche Individualbesteuerungssystem bestraft jene, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen wollen. Die „Familienleistungen“, wie etwa Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, etc., wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst. In diesen familienfeindlichen Rahmenbedingungen dürfte wohl auch der Grund dafür zu suchen sein, dass Österreich laut einer jüngsten Studie der Akademie der Wissenschaften das Kinderwunsch-Schlusslicht Europas ist (persönliche ideale Kinderzahl, Eurobarometer 2006).
Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Individualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips „Besteuerung nach Leistungsfähigkeit“. Durch Einführung eines Familiensteuersplittingsystems würden diese Unterhaltsverpflichtungen steuerlich berücksichtigt werden. Dem Leistungsfähigkeitsprinzip würde damit im Steuersystem zum Durchbruch verholfen werden und die derzeit herrschende Diskriminierung von Familien gegenüber Kinderlosen könnte verringert werden. Das Lebensmodell Familie wäre wieder attraktiver, es könnten damit neue Anreize zur Familiengründung geboten werden und die Familien wären damit von staatlichen Transferleistungen unabhängiger.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht bringt ein Familiensteuersplitting Vorteile. Wie aus der „Gesamtwirtschaftlichen Prognose für Österreich 2007 bis 2009“ der Österreichischen Nationalbank hervorgeht, hinkt der private Konsum in Österreich dem Wirtschaftswachstum hinterher. Der Bericht spricht von einer „nur moderaten Beschleunigung des Konsumwachstums“. Daher würden die Einkommenszuwächse im Jahr 2007 zu einer deutlichen Zunahme der Sparquote führen. Familien weisen in der Regel eine niedrigere Sparquote und höheren Konsum auf als Kinderlose. Durch die finanzielle Stärkung unserer Familien könnte der private Konsum also erhöht werden und die damit einhergehende Mittelverwendung über die Mehrwertsteuer zu einem beträchtlichen Teil wieder ins Budget zurückfließen. Weiters würde durch das Ankurbeln des Konsums die Wirtschaft gestärkt, und damit der Arbeitsmarkt entlastet werden können.
Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat sich in unserem Land eine inflationsbedingte Preissteigerung von 11,4 Prozent eingestellt. Durch unterlassene Valorisierungen sinkt die Kaufkraft der Transferleistungen und damit der finanzielle Spielraum unserer Familien.
Die Eltern eines am 1.1.2007 geborenen Kindes werden bis zum Jahresende 2007, also in nur einem Jahr, einen Wertverlust von insgesamt knapp 750 Euro gegenüber
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