Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 155

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells

eingebracht im Zuge der Debatte zum dringlichen Antrag (446/A) (E)) der Abgeord­neten Strache, Neubauer, Kickl, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter, betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaa­tes, in der 37. Sitzung des Nationalrates am 7.11.2007

Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Trotz der alarmierenden demogra­phischen Entwicklung und der niedrigen Geburtenraten werden Familien in Österreich von der Politik im Stich gelassen und ausgehungert. Die Familiengründung stellt in Österreich die Armutsfalle schlechthin dar. Das familienfeindliche Individualbesteue­rungssystem bestraft jene, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen wollen. Die „Familienleistungen“, wie etwa Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetz­betrag, etc., wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst. In diesen fa­milienfeindlichen Rahmenbedingungen dürfte wohl auch der Grund dafür zu suchen sein, dass Österreich laut einer jüngsten Studie der Akademie der Wissenschaften das Kinderwunsch-Schlusslicht Europas ist (persönliche ideale Kinderzahl, Eurobaro­meter 2006).

Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Indivi­dualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips „Besteuerung nach Leistungs­fähigkeit“. Durch Einführung eines Familiensteuersplittingsystems würden diese Unter­haltsverpflichtungen steuerlich berücksichtigt werden. Dem Leistungsfähigkeitsprinzip würde damit im Steuersystem zum Durchbruch verholfen werden und die derzeit herrschende Diskriminierung von Familien gegenüber Kinderlosen könnte verringert werden. Das Lebensmodell Familie wäre wieder attraktiver, es könnten damit neue An­reize zur Familiengründung geboten werden und die Familien wären damit von staat­lichen Transferleistungen unabhängiger.

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht bringt ein Familiensteuersplitting Vorteile. Wie aus der „Gesamtwirtschaftlichen Prognose für Österreich 2007 bis 2009“ der Österreichischen Nationalbank hervorgeht, hinkt der private Konsum in Österreich dem Wirtschafts­wachstum hinterher. Der Bericht spricht von einer „nur moderaten Beschleunigung des Konsumwachstums“. Daher würden die Einkommenszuwächse im Jahr 2007 zu einer deutlichen Zunahme der Sparquote führen. Familien weisen in der Regel eine niedri­gere Sparquote und höheren Konsum auf als Kinderlose. Durch die finanzielle Stär­kung unserer Familien könnte der private Konsum also erhöht werden und die damit einhergehende Mittelverwendung über die Mehrwertsteuer zu einem beträchtlichen Teil wieder ins Budget zurückfließen. Weiters würde durch das Ankurbeln des Konsums die Wirtschaft gestärkt, und damit der Arbeitsmarkt entlastet werden können.

Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat sich in unserem Land eine inflations­bedingte Preissteigerung von 11,4 Prozent eingestellt. Durch unterlassene Valorisie­rungen sinkt die Kaufkraft der Transferleistungen und damit der finanzielle Spielraum unserer Familien.

Die Eltern eines am 1.1.2007 geborenen Kindes werden bis zum Jahresende 2007, also in nur einem Jahr, einen Wertverlust von insgesamt knapp 750 Euro gegenüber


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