Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 156

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der Kaufkraft des Jahres 2002 hinzunehmen haben. Der inflationsbedinge Wertverlust einer Familie mit 2 Kindern, geboren am 1.1.2002 und am 1.1.2005 beträgt bis zum Jahresende 2007 insgesamt 2.295,36 Euro. Betrachtet wurden jeweils die Familienleis­tungen Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag, Familienbeihilfe.

Anteil der Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungs­geld bzw. Karenzgeld) am Bruttoinlandsprodukt:

Jahr         Bruttoinlandsprodukt       Familienleistungen    Anteil der Fam. Leist. am BIP

                             (Mrd. Euro)                       (Mrd. Euro)                                     (%)

2003                        226,2                                     4,92                                            2,18

2004                        236,1                                     5,01                                            2,12

2005                        245,3                                     5,04                                            2,05

2006                        257,9                                     5,06                                            1,96

2007                        270,2                                     5,09                                            1,88

Quelle: EUROSTAT, OECD, WKO; http://wko.at/statistik/eu/europa-wirtschaftsleistung.pdf; (Stand Oktober 2007)

Der Anteil der Familienleistungen am Bruttoinlandsprodukt hat sich durch fehlende Inflationsanpassungen von 2,18 Prozent im Jahr 2003 innerhalb von nur 5 Jahren auf 1,88 Prozent im Jahr 2007 verringert. Der Familienleistungsanteil am BIP war damit im Jahr 2003 um 16 Prozent höher als heute.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht, und welche ein Familiensteuersplittingmodell nach französischem Vorbild einführt.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


17.04.37

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Geschätzte Frau Kollegin Rosenkranz, vielleicht können Sie mir ganz kurz zuhören, denn ich möchte gerne zu Ihrem Eingangsstatement ein paar Gedanken von meiner Seite bringen.

Auch ich neige dazu, sehr rational Politik zu machen. Auch ich gelte als keine aggres­sive Person: weder in der Tat noch in der Argumentation. Und ich bin es auch ge­wohnt, in Kompromissen zu arbeiten, weil ich auch im Bereich der Gemeindepolitik tätig bin. Und auch ich habe lieber den Konsens als den Dissens.

Aber ich denke mir schon, Frau Kollegin Rosenkranz, dass es auch politisch Anders­denkenden in diesem Haus zusteht, ihr/sein Unbehagen auszudrücken, wenn fast bei


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