Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 126

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, im Sinne von Verkehrs­sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz umgehend in Brüssel und bei den Verantwortlichen in den Hauptherkunftsstaaten ausländischer "Verkehrssünder" mit dem Ziel aktiv zu werden, dass raschest

die vollständige EU-weite Umsetzung dieses EU-Rahmenbeschlusses,

die rasche Finalisierung und Umsetzung eines 2. Rahmenbeschlusses zu Verfahrens­garantien sowie

EU-weite Grundlagen für einen Kfz-Halterdatenaustausch aller 27 Mitgliedstaaten finalisiert und in Kraft gesetzt werden, um die ohne diese Umsetzung absehbar anhaltend unbefriedigende Situation bei der grenzüberschreitenden Verfolgung ausländischer Verkehrssünder wirksam zu verbessern.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


14.27.37

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Ich kann meinem Vorredner nur bezüglich gewisser Teile recht geben, denke aber trotzdem, dass ein wichtiger weiterer Schritt damit gemacht ist, dass dieser Rahmenbeschluss des Rates vom 24. Feber 2005 umgesetzt ist, indem der Grundsatz der gegenseitigen Aner­kennung von Geldstrafen und von Geldbußen im Verwaltungsverfahren auch ange­wen­det werden kann. Dieser Umstand ist – und das ist schon angesprochen worden – auch deshalb besonders wichtig, weil es nun möglich ist, Geldstrafen und Geldbußen, vor allem auch bei Verstößen im Straßenverkehrsbereich, zu vollstrecken, und das ist ein Bereich, an dem wir alle schon einmal teilhaben durften, weil wir möglicherweise in irgendeiner Form betroffen waren.

Es geht nicht nur darum, dass es jetzt möglich ist, Strafen zu vollstrecken, sondern auch darum, dass die unangenehmen Begleiterscheinungen, die damit verbunden sind – und das ist eine wesentliche Sache –, bald der Vergangenheit angehören. Das ist der Umstand, dass zum Beispiel am Sonntagmorgen obskure Typen vor der Tür stehen und irgendeinen Betrag einfordern, weil sie von einem Inkassobüro sind.

Ich begrüße dies zur Gänze und denke, es ist auch positiv, dass die Vollstreckung von Geldbußen bei den eintreibenden Behörden bleibt. Meiner Meinung sollte es grund­sätzlich staatliche Aufgabe sein, Geldbußen und Geldstrafen einzuheben. Das kann und soll nicht in die Hand von Privaten gegeben werden. Ich denke, das hilft auch bei der Verkehrsüberwachung. Das wird dazu beitragen, dass mehr Effizienz bei der Verkehrsüberwachung gegeben ist, weil die Exekutive damit ein besseres Rüstzeug in der Hand hat und somit auch bei ausländischen Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern nicht bloß dem Lenker quasi nur nachwinken kann oder umfangreiche Amtshand­lungen, wie etwa das Verlangen von Sicherheitsleistungen, setzen muss, sondern beruhigt auch Anzeigen erstatten kann. Das hätte sich zum Beispiel bei den Vorkomm­nissen auf der A 21 sehr gut ausgewirkt.

 


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