EU-weite Grundlagen für einen Kfz-Halterdatenaustausch aller 27 Mitgliedstaaten finalisiert und in Kraft gesetzt werden, um die ohne diese Umsetzung absehbar anhaltend unbefriedigende Situation bei der grenzüberschreitenden Verfolgung ausländischer Verkehrssünder wirksam zu verbessern.
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Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.27
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Steinhauser, Freundinnen und Freunde betreffend die Sicherstellung einer effizienten Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (46 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden.
Auch das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz samt dem bis Februar 2009 vorgesehenen Bericht über die Umsetzungsprobleme wird keine Änderung der unbefriedigenden Situation bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von ausländischen Verkehrssündern bringen. Wie bisher wird wegen des unvollständigen Rechtsrahmens und der unvollständigen Harmonisierung auch weiterhin zB kein einziger deutscher oder italienischer Verkehrssünder wirksam zur Verantwortung gezogen werden können, da in Deutschland weiterhin die Halter-/Lenkerermittlung anhand österreichischer Radarfotos erfolglos bleiben wird und auch gegen die regelmäßige Nichtauskunft italienischer Stellen über Kfz-Halter bzw. -Lenker keinerlei Handhabe für österreichische Behörden besteht.
Um diesem Missstand tatsächlich abzuhelfen, ist die dringende Vervollständigung des unvollständigen Rechtsrahmens nötig. Dies betrifft insbesondere die vollständige EU-weite Umsetzung dieses EU-Rahmenbeschlusses, die rasche Finalisierung und Umsetzung eines 2. Rahmenbeschlusses zu Verfahrensgarantien, sowie EU-weite verlässliche Grundlagen für einen Kfz-Halterdatenaustausch aller Mitgliedstaaten. Mit entsprechenden Schritten darf keineswegs bis Frühjahr 2009 zugewartet werden. Im Sinne von Verkehrssicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz müssen entsprechende Schritte in Brüssel und bilateral in den Hauptherkunftsstaaten ausländischer „Verkehrssünder“ von der Regierung umgehend gesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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