Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 125

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EU-weite Grundlagen für einen Kfz-Halterdatenaustausch aller 27 Mitgliedstaaten finalisiert und in Kraft gesetzt werden, um die ohne diese Umsetzung absehbar anhaltend unbefriedigende Situation bei der grenzüberschreitenden Verfolgung auslän­discher Verkehrssünder wirksam zu verbessern.

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Steinhauser, Freundinnen und Freunde betreffend die Sicher­stellung einer effizienten Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Voll­streckung von Verwaltungsstrafen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (46 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlas­sen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvoll­streckungsgesetz 1991 geändert werden.

Auch das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz samt dem bis Februar 2009 vor­gesehenen Bericht über die Umsetzungsprobleme wird keine Änderung der unbe­friedigenden Situation bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von ausländischen Verkehrssündern bringen. Wie bisher wird wegen des unvollständigen Rechtsrahmens und der unvollständigen Harmonisierung auch weiterhin zB kein einziger deutscher oder italienischer Verkehrssünder wirksam zur Verantwortung gezogen werden kön­nen, da in Deutschland weiterhin die Halter-/Lenkerermittlung anhand österreichischer Radar­fotos erfolglos bleiben wird und auch gegen die regelmäßige Nichtauskunft italienischer Stellen über Kfz-Halter bzw. -Lenker keinerlei Handhabe für österreichi­sche Behörden besteht.

Um diesem Missstand tatsächlich abzuhelfen, ist die dringende Vervollständigung des unvollständigen Rechtsrahmens nötig. Dies betrifft insbesondere die vollständige EU-weite Umsetzung dieses EU-Rahmenbeschlusses, die rasche Finalisierung und Um­setzung eines 2. Rahmenbeschlusses zu Verfahrensgarantien, sowie EU-weite verlässliche Grundlagen für einen Kfz-Halterdatenaustausch aller Mitgliedstaaten. Mit entsprechenden Schritten darf keineswegs bis Frühjahr 2009 zugewartet werden. Im Sinne von Verkehrssicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz müssen ent­sprechende Schritte in Brüssel und bilateral in den Hauptherkunftsstaaten auslän­discher „Verkehrssünder“ von der Regierung umgehend gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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