Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (46 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden (373 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
14.25
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz setzt einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Geldstrafen um. Das ist ein wichtiger Schritt, keine Frage. Trotzdem wird dieser Beschluss an einem grundsätzlich unbefriedigenden Zustand nichts ändern, nämlich dass es innereuropäisch ein sehr unterschiedliches Niveau bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verwaltungsstrafen gibt. Das merkt man, wenn man sich die Verfolgung von Verkehrsvergehen von deutschen und italienischen LenkerInnen anschaut.
Das Problem ist, dass es weder Verfahrensgarantien auf EU-Ebene noch eine nötige EU-weite Regelung des Kfz-Halterdatenaustausches gibt. Das ist unbefriedigend, weil damit Delikte wie Raserei im grenzüberschreitenden Fahrerbereich Kavaliersdelikte bleiben und die Fahrer und Fahrerinnen real nichts zu befürchten haben.
Wir glauben daher, dass es notwendig und sinnvoll ist, sich sofort in der EU oder auch bilateral darum zu kümmern, dass die nötigen Schritte umgesetzt werden, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Sicherstellung einer effizienten Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, im Sinne von Verkehrssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz umgehend in Brüssel und bei den Verantwortlichen in den Hauptherkunftsländern ausländischer „Verkehrssünder“ mit dem Ziel aktiv zu werden, dass raschest
die vollständige EU-weite Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses,
die rasche Finalisierung und Umsetzung eines 2. Rahmenbeschlusses zu Verfahrensgarantien sowie
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