Vielleicht böte das auch einmal eine Möglichkeit, auch über die generelle Position zur Frage der Minderheitsrechte auf Seiten der ÖVP zu diskutieren. Hier geht es offenbar, und hier ist es auch richtig. Und es sollte nicht so starr sein, wenn es um die Frage von Untersuchungsausschüssen geht, wenn es um die Frage von Oppositions- und Kontrollrechten geht. Hier ist einmal eine vernünftige Lösung getroffen worden, und vielleicht gibt es auch andere Strömungen in der ÖVP, die das auch bei der Frage der Minderheitsrechte im Parlament ermöglichen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: „Strömungen“ gibt es da keine, bei der ÖVP!)
14.22
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.
14.22
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ein gemeinsamer Antrag ist einmal etwas Positives. Aber ich glaube, dass auch der Inhalt sinnvoll ist. Diese beiden Räte sollen – wie soll man sagen? – kein Gremium sein, das eben tagt, weil es tagen muss, und einberufen wird, weil es eben so im Gesetz steht, sondern nach Dringlichkeit und nach Wichtigkeit. Es ist auch sinnvoll, dass eine Fraktion eines dieser Gremien einberufen kann.
Mir ist nur wichtig, dass diese Gremien, vor allem auch der Nationale Sicherheitsrat, dann auch wirklich ernst genommen werden von den Regierungsparteien und auch von der Regierung, als Beratungsorgan, aber auch de facto als Mitentscheidungsorgan in wichtigen Angelegenheiten. Gerade beim Nationalen Sicherheitsrat geht es ja – und das war ja ursprünglich, bei der Einrichtung, auch die Intention – nicht so wie beim Landesverteidigungsrat eben wirklich nur um ein Diskussionsgremium, sondern um ein Mitentscheidungsgremium in wichtigen Belangen der nationalen Sicherheit – denn die geht uns alle an, nicht nur die Bundesregierung, sondern auch uns Parlamentarier, aber natürlich auch die gesamte Bevölkerung. Und deshalb ist es wichtig, dass die Beschlüsse dann auch entsprechend ernst genommen werden und dass dann aber natürlich auch – es gibt ja hier in weiten Bereichen Geheimhaltung – offen und umfassend über die wichtigen Materien informiert wird. (Beifall der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Dr. Spindelegger.)
14.23
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 366 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
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