Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 130

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dass das dort in gleicher Weise geschieht. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist der falsche Vertrauensgrundsatz!)

Ja, ich weiß, Sie haben immer das Misstrauensprinzip gegenüber der EU. (Abg. Dr. Haimbuchner: Auch gegenüber der ÖVP! Nicht nur gegenüber der EU!) Sie haben immer in Ihrer Strategie, Vorurteile und Ressentiments zu schüren, und Sie nützen jeden Anlass, das zu tun, selbst beim Thema Verkehr. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist doch nicht richtig! Das wissen Sie doch, dass das nicht richtig ist!) Ich glaube, wir sollten froh sein, dass es hier einmal einen ersten Schritt gibt.

Das, was derzeit innerhalb der EU rechtlich und verfassungsrechtlich möglich war, wird jetzt umgesetzt. Wir müssen sehen, dass die Rechtslage, auch die Verfassungs­rechtslage in all diesen Staaten sehr unterschiedlich ist. Deshalb ist das ein wichtiger und ein notwendiger Schritt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Entschließungsanträge, die hier eingebracht wurden, in Wahrheit nicht notwendig sind, weil wir ja im Gesetz hier Vorsorge treffen, denn es ist vorgesehen, dass ein Bericht über die Praxis der notwendigen Lenker­auskunftserteilung durch ausländische Behörden gemacht wird, und zwar ein Jahr nach Inkrafttreten. Und dann werden wir uns ganz genau anschauen, ob das auf entsprechender Gegenseitigkeit beruht. Und wenn es da ein Problem geben sollte, dann werden wir genauso mit den Lenkern jener Staaten verfahren, wie die allenfalls mit uns verfahren. Also wenn die keine Lenkerauskunft geben, wird es auch bei uns keine Lenkerauskunft mehr für diese Staaten geben.

Wir sehen das vor, wir machen einen entsprechenden Bericht im Ministerium, und wir werden nach einem Jahr evaluieren, ob das auch tatsächlich so funktioniert, wie die EU und wie wir uns selbst das vorstellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.40.47

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem neuen Gesetz wird die Vollstreckung von Ver­waltungsstraftaten erleichtert, und das ist sicherlich der richtige Schritt. Ich glaube auch, dass wir hier in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Bereich der Zivil- und Strafsachen einen großen Schritt weitergekommen sind. Geldstrafen, Geld­bußen sollten nun auch in einem anderen Mitgliedsland zur Vollstreckung kommen.

Derzeit zeigen ja österreichische Behörden große Probleme bei der Ermittlung von ausländischen Lenkern und ihrer Verfolgung. Und ich glaube, dass wir hier wiederum einen großen Schritt weitergekommen sind, da nämlich der zu Bestrafende dort bestraft werden soll, wo er eben über Einkommen verfügt beziehungsweise wo auch sein Vermögen vorhanden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir in diesem Bereich ein sehr gutes Gesetz für die Zukunft geschaffen haben. Den Erlös aus dieser Voll­streckung von Geldstrafen und Geldbußen erhält grundsätzlich der Vollstreckungs­staat.

Dieses Bundesgesetz soll mit 1. März 2008 in Kraft treten; bei Übertretungen, die vor diesem Datum begangen werden, findet dieses Gesetz keine Anwendung. Ich hoffe,


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