Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 148

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als eingebracht. Es steht Ihnen aber frei, den Antrag während der Debatte noch geschäftsordnungskonform einzubringen.

Zu Wort ist nun die Frau Bundesministerin für Justiz zur Abgabe einer Stellungnahme gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.21.57

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Die in den letzten Wochen bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen haben uns tatsächlich alle erschüttert. Ich bin nicht erst seit Bekanntwerden dieser Fälle der Ansicht, dass die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und im Besonderen von Gewalt gegen Kinder ein ent­schlossenes Vorgehen erfordert.

Gewalt gegen Kinder muss durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen bekämpft werden. Herr Abgeordneter Strache! Sie haben ja selbst auch verschiedene gesell­schaftliche Ursachen aufgezählt, mit denen man versucht, unzulänglich zwar, dieses Phänomen zu erklären. Aber es muss natürlich auch um Maßnahmen des Strafrechts, des Zivilrechts, der Verbesserung der Verfahrensgesetze, aber auch um eine bessere Ausbildung der beteiligten Berufe und eine bessere Kommunikation zwischen den befassten Einrichtungen gehen.

Ich habe sofort nach meinem Amtsantritt als Justizministerin die Verbesserung der Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und gegen Gewalt an Kindern in Angriff genommen. Wir haben zwar in Österreich das Gewaltschutzgesetz – das war auch damals europaweit Vorbild –, aber nach zehnjährigem Bestehen müssen wir sehen, dass da die Maßnahmen durchaus noch verbesserungswürdig sind. Der heutige Dringliche Antrag bietet mir die Gelegenheit, dem Hohen Haus eine Art Zwischen­bericht über diese Arbeiten zu liefern und gleichzeitig weitere legistische Maßnahmen vorzuschlagen.

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Familienministerium, teilweise auch mit dem Innenministerium, derzeit verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit familienrechtlichen Aspekten, aber auch mit der Frage Gewalt in der Familie beschäf­tigen. Hier wird eine Vielzahl von Vorschlägen, wie sie auch von Experten gekommen sind, durchdiskutiert; ich werde einige dieser Vorschläge auch hier präsentieren.

Zum Thema der Jugendwohlfahrt möchte ich darauf hinweisen, dass das in die Zustän­digkeit meiner Kollegin Kdolsky fällt. Sie hat mir für diese Debatte mitgegeben, dass mit Jänner die Arbeiten an einer großen Reform des Jugendwohlfahrtrechts beginnen werden und dass hier insbesondere im Mittelpunkt stehen wird, dass die Jugend­wohl­fahrtsbehörden in den Ländern tatsächlich nach einheitlichen Standards vorgehen.

Wenn wir von Gewalt an Kindern sprechen, so ist aber natürlich auch der Einsatz des Strafrechts unverzichtbar. Man hat in der Vergangenheit fallweise insofern eine zweifel­hafte Einschätzung vorgenommen, als man gedacht hat, dass die Einleitung von Strafverfahren gegen die Täter, die ja oft aus dem Familienkreis stammen, die Situation für das Opfer noch schwieriger machen könnte.

Dies scheint mir im Lichte der modernen Strafjustiz ein falscher Ansatz zu sein. Der falsche Ansatz besteht darin, dass die Strafjustiz als Bedrohung des Opfers gesehen wurde, wie dies von den jetzt sehr lückenhaften Anzeigeverpflichtungen nahegelegt wird.

Richtigerweise schließt eine entschiedene Strafverfolgung einen schonenden Umgang mit dem Kind als Opfer nicht aus. Wir haben ja in den letzten Jahren den Opferschutz in unserem Strafrechtssystem massiv ausgebaut. Wir haben auch heute einige Vorlagen, wo dieses Thema eine Rolle spielt. Wesentlich ist, dass auch Kinder, wenn


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