Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 154

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solcher Untersuchungen mit einer Verringerung der Familienbeihilfe sanktioniert.“ – Darauf folgt noch eine Stellungnahme der Ärztekammer im schriftlichen Antrag.

„Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzu­legen, welche eine Ausweitung von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr vorsieht und die Nichtdurchführung dieser Untersuchungen mit einer Kürzung der Familienbeihilfe sanktioniert.‘“

*****

Meine Damen und Herren, das wäre vielleicht ein Weg. – Ich bitte um Ihre Zustimmung für diesen Entschließungsantrag. (Beifall bei der FPÖ.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Weinzinger eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger und weiterer Abgeordneter betreffend Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend dringende Verbesserung des Schutzes Minderjähriger vor Gewaltanwendung und Mißbrauch in der 41. Sitzung des Nationalrates am 5. Dezember 2007.

Die meisten Fälle von Kindesmisshandlungen finden trauriger Weise in der eigenen Familie statt. Dadurch haben die Eltern bzw. der oder die Täter die Möglichkeit, An­zeichen solcher Misshandlungen nicht nach außen in Erscheinung treten zu lassen. Dies erfolgt unter anderem auch dadurch, dass die Kinder über einen längeren Zeitraum nicht von einem Arzt untersucht werden können.

Durch die Ausweitung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, dass Anzeichen von Kindesmisshandlungen früher entdeckt werden. Um auf die Eltern auch einen gewissen Druck zur Durchführung solcher Untersuchungen auszuüben ist eine Regelung einzuführen, die die Nichtdurchführung solcher Untersuchungen mit einer Verringerung der Familienbeihilfe sanktioniert.

Auch Rudolf Schmitzberger von der Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde in der Ärztekammer hat dieses Thema gegenüber der APA am 26. November 2007 ange­sprochen:

„Wenn man etwas gesetzlich ändern wolle, sollte man die Verpflichtung zu Vorsor­geuntersuchungen einführen, betonte der Mediziner. Derzeit gehen viele Kleinkindern nur im ersten Lebensjahr regelmäßig zum Arzt, wenn es gemäß der Mutter-Kind-Pass-Regelung dafür Geld gebe. Bei den Fünfjährigen liege die Untersuchungsquote vergleichsweise nur bei ca. 30 Prozent. Viele sehen über Jahre hinweg also keinen Arzt, der mögliche Anzeichen entdecken könnte.“

 


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