Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 165

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Ich bitte Sie auch, Folgendes nicht zu verwechseln: Es ist sehr ehrenvoll, dass Sie meinen Beruf des Rechtsanwaltes erwähnt haben. Als Rechtsanwalt habe ich die Berufspflicht, für den Mandanten gemäß dem Gesetz alles vorzubringen, was zu seinem Nutzen ist. Das ist gelegentlich und häufig nicht in Übereinstimmung mit den Auffassungen, die ich als politischer Mandatsträger habe.

Das wäre völlig sachfremd, und jeder von Ihnen wird das verstehen. Wenn ich einen Menschen verteidige und den Auftrag habe, ihn möglichst bald aus dem Gefängnis zu bringen, dann werde ich alle sachdienlichen Anträge stellen. Das hat aber gar nichts damit zu tun, dass ich in völligem Einklang mit meiner Fraktion handle und die politischen Inhalte zu diesem heutigen Thema vollinhaltlich solidarisch mittrage und mich dafür ausspreche.

Ich komme nun darauf zu sprechen, was die Frau Bundesministerin gesagt hat, und teile die Auffassung – die auch Lutz Weinzinger hier schon dargelegt hat –, dass das der Beginn eines positiv aufgezeigten Weges ist. Mit aller Klarheit und Deutlichkeit: Es ist allgemein höchste Zeit, dass gegenüber den Tätern die Samthandschuhe aus­gezogen werden! Es muss ganz klar sein, dass Kinderschutz und Opferschutz vor allen anderen Überlegungen Vorrang haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich das interpoliere, was Kollege Steinhauser gesagt hat, dass es sehr gefährlich sei, den Strafrahmen hinaufzusetzen, denn das verhindere das Aufklären, dann wäre ja die logische Alternative dazu, den Strafrahmen auf Null zu stellen, dann käme es zu Aufklärungen vollinhaltlicher Art. – Das können Sie ja nicht gemeint haben. (Abg. Mag. Steinhauser: Nein, das hat keiner gesagt! Angemessen ...!) Ich verstehe, dass Sie das nicht gemeint haben, daher akzeptiere ich auch nicht die Logik dessen, was Sie bezüglich der Strafrahmenhöhe gesagt haben.

Sie haben etwas Richtiges gesagt (Abg. Öllinger: Er sagt nur Richtiges!), und zwar, dass die Höhe des Strafrahmens die Disqualifizierung der Tat im Rahmen des gesell­schaftlichen Auffassungsspektrums darstellt. Schon allein aus diesem Grund ist der Ansatz richtig und wertvoll. Aus der Tatsache der Rechtsanwendung wissen wir, dass es ohnedies äußerst selten zur vollen Ausschöpfung des Strafrahmens kommt. Es muss aber der Rahmen zur Verfügung stehen, und es muss bei verschiedenen Dingen zu einer Anhebung des Mindeststrafsatzes kommen.

Als Nächstes komme ich zu den Entschließungsanträgen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend chemische Kastration von Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB verurteilt wurden

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Vor­lage zum Strafgesetzbuch zuzuleiten, welche die Möglichkeit einer chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB verurteilt wurden, beinhaltet.“

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Der zweite Antrag:

 


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