Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 227

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass Straftäter weiterhin im Gefängnis bleiben. Es hat schon Sinn, dass sich ein Richter ein Strafausmaß überlegt. Und wir müssen uns viel mehr Gedanken über die Opfer machen und darüber, wie wir unsere Gesellschaft, unsere Gemeinschaft vor diesen Personen schützen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.25.51

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich in meinem Zwei-Minuten-Beitrag ein wenig mit der Novelle zum Suchtmittelgesetz sowie mit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses Drogenhandel beschäftigen.

Der Rahmenbeschluss Drogenhandel legt Mindestvorschriften, Mindeststrafen im Be­reich des Suchtgifthandels über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen im Bereich des illegalen Handels mit Drogen und Drogenausgangsstoffen fest. Es ist ein gemeinsamer Ansatz auf der Ebene der Europäischen Union zur Bekämpfung des illegalen Handels. Der persönliche Konsum von Suchtgiftmitteln ist jedoch durch den Rahmenbeschluss leider nicht erfasst.

Im Sinne des Rahmenbeschlusses erhöhen sich die Strafrahmen für den Sucht­gift­handel durchgehend. Es wird primär auf die verstärkte Bekämpfung des Drogen­handels und auf die Verschärfung der Suchtmittelbestimmungen abgezielt.

Ich möchte aber gezielt auf den Grundsatz: Stärkung des Prinzips „Therapie statt Strafe“, eingehen. Durch den § 35 des Suchtmittelgesetzes sollte Suchtmittelkon­sumentinnen und Suchtmittelkonsumenten durch gesundheitspolitische Maßnahmen weitergeholfen werden. In diesem Sinne hat Hilfe Vorrang vor Bestrafung. Durch die Stärkung des Grundsatzes „Therapie statt Strafe“ sollen die Betroffenen zu einer raschen Zuführung der therapeutischen Maßnahmen gelangen.

Diesem Grundsatz kommt größte Bedeutung zu. Das erkennt man daran, dass bei den Aufwendungen der Justiz für diese Therapiemaßnahmen aufgrund des § 41 im Jahr 2006 fast 5 Millionen € aufgewendet wurden.

Ich kann hier auch meine eigenen Erfahrungen schildern, weil es in meiner unmit­telbaren Nähe ein solches, vom Grünen Kreis betriebenes Therapiezentrum gibt, und ich muss feststellen, dass die Zahl der dort Arbeitenden, aber auch der Betroffenen rapid zunimmt. Der Grüne Kreis hat mit einer Zahl von 14 Personen begonnen, und innerhalb von drei Jahren hat sich diese Zahl auf 102 erhöht. Ich muss auch feststellen, dass diese Therapie, mit der Betroffene wieder sehr sinnvoll in den Arbeits­prozess zurückgeführt werden, sehr erfolgreich ist.

Ich glaube und bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Beschluss einen Schritt in die richtige Richtung setzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abge­ordnete Steibl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.29.02

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Rahmenbeschluss Drogenhandel: Vor kurzem wurde der Drogenbericht 2007 veröffentlicht; alarmierende Zahlen sind dort dokumentiert. EU-weit und auch in Österreich ist die Zahl der Drogentoten im Jahr 2006 weiter ange-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite