Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 111

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wichtig. Das ist eines jener Dinge, die man durch Gender Budgeting erfassen und dann auch entsprechend umsetzen kann.

Die Stadt Wien macht uns das bereits vor. Seit dem Budgetvoranschlag 2006 wird das in Wien praktiziert, dass sämtliche Budgetansätze nach dem Prinzip der Geschlech­tergerechtigkeit durchleuchtet werden, um klar zu erfassen, welche Leistungen wem zugute kommen. Mit diesem Gender Budgeting in Wien ist diese Stadt europaweit führend, worauf wir sehr stolz sind.

In Zukunft wird das für alle Gebietskörperschaften gelten, was ein großer Erfolg für uns ist. Auch wenn es erst 2013 umgesetzt wird, glaube ich doch, dass es bereits früher eine Wirkung haben wird. Die SPÖ-Frauen, vor allem auch Präsidentin Prammer, haben bereits 2004 im Rahmen des Konvents die Einführung des Gender Budgeting gefordert. Das wird jetzt umgesetzt, und ich freue mich sehr darüber. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.01.47

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind heute viele junge Menschen hier auf der Tribüne, und sie werden sich vielleicht fragen, worüber wir seit einer Stunde diskutieren. – Wir diskutieren hier über eine Regierungsvorlage für ein neues Haus­haltsrecht, das leicht erklärt vielleicht Folgendes darstellt: Ich nehme an, hoffe es zumindest, Sie alle bekommen Taschengeld. Und beim Taschengeld müssen Sie sich überlegen, was tue ich damit, wie gebe ich es aus, wann gebe ich es aus, was lege ich zurück, um dann in Zukunft auch größere Investitionen machen zu können. Und in einer größeren Dimension dargestellt sozusagen beschließen wir heute ein Gesetz, das den Staat auch dazu zwingt, Planung in das Haushaltsrecht einzubringen, aber gleichzeitig die Flexibilität herzustellen, um auf Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Die Wirkungsweisen dieses Gesetzes wurden von den Vorrednern aus­reichend dargestellt.

In einem stimme ich mit dem Herrn Vizekanzler und Finanzminister völlig überein: Dieses Gesetz ist ein Meilenstein, und es ist ein Spagat gelungen, der sehr schwierig war, aber wenn man von einigen kleinen Wermutstropfen absieht, ist es tatsächlich ein großer Wurf.

Dieser große Wurf beruht aber auch darauf, dass es eine Stärkung des Parlamen­tarismus gibt, zum Beispiel zum Thema Strategiebericht, und ich hoffe, wenn wir den ersten Strategiebericht in diesem Hohen Haus diskutieren werden, dass mehr Abge­ordnete in diesem Haus anwesend sein werden, denn dort wird es wirklich darum gehen, dass wir unsere parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen, nicht nur ein Bud­get, das in Zahlen gegossen ist, beschließen, sondern davor festlegen, in welche Richtung wir dieses Budget formen und gestalten.

Die Überlegungen, die hinter diesem neuen Haushaltsrecht stehen, sind eine deutliche Annäherung an eine Art von betriebswirtschaftlichem Rechnungswesen. Die wenigen Wermutstropfen, die ich sehe, haben einige Vorredner auch schon angesprochen, ich möchte sie aber auch unterstützen.

Zum einen zählt für mich dazu, dass die Parameter für die zweite Umsetzungsetappe noch völlig im Nebulosen liegen. Das heißt, hier wird viel Arbeit notwendig sein, um das vorzubereiten.

 


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