Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 247

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ein bisschen verwischt. Das hat damit überhaupt nichts zu tun! Es hat sich an den 9 Millionen pro Jahr überhaupt nichts geändert.

Das Budget, das wir damals beschlossen haben, ging halt von einem anderen Preis aus. Damals waren es 7 oder 8 €, jetzt sind wir ungefähr bei 10 €. Also malen Sie keine Horrorzahlen von 20 € oder anderen Einheitspreisen an die Wand! Wir liegen derzeit in der Kommission – und das wissen Sie – bei etwa 10 € pro Tonne, und es gelingt der Kommunalkredit AG absolut attraktiv und gut zu verhandeln. (Abg. Sburny: Dann kennt sich der Klimafonds nicht aus! Den hat die Regierung eingesetzt und nicht wir! Er distanziert sich vom Klimafonds, das ist interessant!)

Wenn Sie von einem überraschenden Antrag reden: Sie wissen genau, dass wir in der letzten Sitzung der Kommission, in der alle Parteien vertreten sind, bereits darüber gesprochen haben, dass wir an den Finanzminister mit der Bitte um eine Aufstockung der Mittel herantreten werden. Das ist Ihnen bekannt. Wenn jetzt diese damalige Ankündigung, von der Sie selbstverständlich gewusst haben, gesetzlich nachvollzogen wird, kann von Überraschung mit Sicherheit keine Rede sein. (Beifall bei der ÖVP.)

20.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement, und zwar für 7 Minuten. – Bitte.

 


20.21.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wir sprechen über ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird. Da geht es hauptsächlich um das Thema Wasser, und da gibt es natürlich eine Vielzahl an Punkten, die zu beleuchten sind. Wasserknappheit ist ja Gott sei Dank kein Thema bei uns in Österreich, außer in einigen Regionen des March­feldes. Österreich ist ein wasserreiches Land, und wir haben den Segen, selbst­versorgend sein zu können.

Die Wasserqualität war lange Jahre ein Problem. Wir haben deswegen einen Wasser­gütekataster, und wir haben in den siebziger Jahren die Wassergüte der Seen wirklich gut in den Griff bekommen – und damit auch den Tourismus gefördert –, ebenso die Verbauung um die Seen, und es ist uns gelungen, die kommunalen Abwässer abzuleiten. Das war ein großer Schritt, das war ein großer Vorteil. Zurückgeblieben sind aber viele Probleme im Bereich der Flüsse. Wir wissen, dass auch Pflanzen und Tierarten aufgrund der vielfältigen Verbauungen zurückgedrängt worden sind und die Selbstreinigungsfähigkeit des Wassers nicht in Ordnung ist.

Das ist vor allem dadurch zutage gekommen, dass wir die Messungen bei stark land­wirtschaftlich genutzten Flächen durchführen konnten. Angesichts der dabei nachge­wiesenen Nitrat- und Athrazinverseuchungen war es klar, dass wir eine Riesen­gefährdung im Grundwasser haben. Und das ist der Kern dieser Geschichte: Österreich hat seine Grundwasserversorgung hauptsächlich aus dem Bereich des Grundwassers, nämlich zu 99 Prozent. Deswegen ist dieses Umweltförderungsgesetz in dieser Hinsicht sehr gut und wird uns sicher weiterbringen.

Etwas, was ganz sicher wichtig zu beachten sein wird – Herr Minister, ich glaube, da sind wir einer Meinung –, ist, dass die Gewässerstruktur an sich ein großes Problem darstellt aufgrund der morphologischen und hydrologischen Veränderungen, die vor­handen sind. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass diese Begradigungen der Flüsse kein großer Vorteil waren, dass die Morphologie und die Mäandrierung der Flüsse nicht dazu geführt haben, dass wir Selbstreinigungseffekte haben, dass wir Vogelarten, Fischarten und so weiter wieder ansiedeln konnten. Aufgrund der


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