Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 210

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18.56.00

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus gutem Grund hat sich der Rechnungshof mit den EKZ-Regelungen auseinandergesetzt. Wie mein Vorredner be­reits ausführte, gibt es hier wirklich in vielen Bundesländern wahrlich einen Wildwuchs.

Bereits im Jahr 1997 wurden im Bereich des Gewerblichen Betriebsanlagenrechtes Bestimmungen über die Genehmigung von Einkaufszentren bei gleichzeitiger Satzung von Maßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung aufgenommen. Leider hat der Ver­fassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 2. Dezember 1999 diese in der Gewerbeord­nung festgeschriebene Regelung als verfassungswidrig und somit die gesamte EKZ-Verordnung aufgehoben. Zwischenzeitlich ist es so, dass die Kenngrößen und die Be­urteilungsmaßstäbe zur Feststellung der Gefährdung der Nahversorgung von den je­weiligen Landeshauptleuten zu erlassen sind. Allerdings lagen entsprechende Verord­nungen zur Zeit der Überprüfung durch den Rechnungshof noch in keinem Land vor. Eine allfällige Gefährdung der Nahversorgung war daher im Einzelfall von der Gewer­bebehörde gegebenenfalls unter Heranziehung von Sachverständigen zu prüfen. Be­dauerlich ist auch, das verschiedne Bestimmungen in den Raumordnungsgesetzen der Länder mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 nicht konform gehen.

Es liegt also an den rechtlichen Grundlagen und bedauerlicherweise auch an den loka­len Egoismen, dass immer wieder insbesondere an Autobahnorten und ‑gemeinden entsprechende Einkaufszentren entstehen. In vielen Bereichen ist es schon zu spät. Es gibt eine enorme Abwanderung der Kaufkraft in diese Zentren. Es gibt viele Gemein­den – auch in meinem Bundesland –, wo es keine Nahversorger mehr gibt, wo wir auch keine kleinen Handwerkerbetriebe mehr finden.

Ich glaube, dem muss man wirklich entgegentreten, dass in letzter Konsequenz alle kleinen Gemeinden keine Nahversorger mehr haben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.58.50

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Vielen Dank, dass sich der Rechnungshof auch mit dieser Materie beschäftigt. Das ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie sich über die Jahre hinweg die Tätigkeit des Rechnungs­hofs erweitert; es wird ja woanders kaum etwas weniger.

Der Befund ist dramatisch – mein Vorredner hat es ja auch angesprochen –, aber der wesentlichste Gehalt dieser Erkenntnisse liegt doch darin, dass auf allen Ebenen anzu­setzen ist: einerseits bei Bund, Land und Gemeinden nach den jeweiligen Zuständig­keiten, auf der anderen Seite die Parteienlandschaft betreffend. Es hilft ja nichts, wenn hier ein ÖVP-Redner die Sache durchaus dramatisch beschreibt – was ich mir jetzt er­spare –, von der Zersiedelung bis zur Verkehrsproblematik. Das stimmt ja! Überall, wo eine Autobahnabfahrt ist, kann man sich ausrechnen, dass demnächst die Malheurs wieder in die Luft schießen. Und wer alles tut da mit? – Die Gemeinden treiben das natürlich voran, das Land tut zumindest nichts dagegen, meistens haben sie ja die Schleusen aufgemacht, weil die Kompetenz, das zu regeln, ja dort liegt, und wir haben eben relativ wenig Kompetenz, könnten aber auch etwas machen. – So. Na gut.

Es braucht also auch – das ist eigentlich mein einziger Appell an dieser Stelle – so et­was wie die Durchsetzungsfähigkeit der jeweiligen Ebene in den eigenen Parteien. Die ÖVP beispielsweise muss sich einmal zu einer Linie durchringen und mit den eigenen Leuten vor Ort reden! Ich sehe das ja auch in der Steiermark! Wenn das nicht gelingt, dann werden wir uns alle gegenseitig wunderbar blockieren. In Wahrheit ist das ver-


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