Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 228

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich hoffe, Herr Präsident des Rechnungshofes, dass man Ihre Vorschläge hier beson­ders berücksichtigt und in Zukunft verstärkt laufende Kontrollen bei derartigen Groß­projekten vornimmt. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

20.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt wieder­um der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte.

 


20.06.26

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Rahmen dieser Debatte sind zwei Punkte angesprochen worden, die ich sehr wohl beantworten muss.

Der eine Punkt ist der, dass Herr Abgeordneter Bucher mich ersucht hat, hier Klarheit zu schaffen. Es ging darum, ob die Verfolgung des Verkaufes als Einzelprojekte bezie­hungsweise in Teilpaketen beabsichtigt war und dass es Gutachter gegeben hat, die das eine oder das andere vorgeschlagen haben.

Ich darf an dieser Stelle auf den Bericht des Rechnungshofes 2007/3, Seite 118, Punkt 11.1 verweisen, wo Folgendes ausgeführt ist:

„Schon in seinem Angebot wies der später beauftragte Berater darauf hin, dass die Summe der Einzelpreise der Bundeswohnbaugesellschaften vermutlich höher sein werde als der Preis, der bei einem Paketverkauf erzielt werden kann, weil beim Einzel­verkauf der jeweils potentiell interessierteste Investor den Zuschlag erhalten würde.“

Wir haben eben festgestellt, dass dann beim Last and final offer, das heißt auch im endgültigen Verkaufsvertragsentwurf bereits, der den Bietern Ende Mai 2004 zur Le­gung des verbindlichen Angebots zugesandt wurde, eben die Möglichkeit zum Erwerb einzelner Gesellschaften nicht mehr vorgesehen war.

Also Gegenstand der Prüfungen im Bereich der Bundeswohnbaugesellschaften war,
zu schauen, ob die Ziele, die man sich vorgenommen hat, erreicht wurden oder nicht. Es waren dies die Erlösmaximierung, der Verkauf innerhalb eines bestimmten Zeit­rahmens beziehungsweise Vollständigkeit der Verwertung. Letzter Punkt wurde zu 100 Prozent erfüllt. Was den Abschluss des Verkaufsprozesses betrifft, hat es Verzö­gerungen gegeben. Was die Erlösmaximierung betrifft, ist auf der einen Seite positiv zu erwähnen, dass eine Ergebnisverbesserung des Bundeshaushaltes in Höhe von 9 Mil­lionen € pro Jahr bewirkt worden ist, gleichzeitig aber auch, dass das Ziel der Erlös­maximierung als solches nicht erreicht worden ist, weil eben erlössteigernde Potentiale nicht berücksichtigt beziehungsweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Es hat dies Frau Abgeordnete Moser angesprochen. Es ging hier darum, dass nach­träglich auf Einweisungsrechte verzichtet worden ist, was nicht nachvollziehbar war, wobei ein Potential von 200 Millionen € netto nicht realisiert worden ist. Es ging darum, dass es durch die Einräumung eines Vorkaufsrechtes zu einer Erlöseinbuße im Rah­men des Verkaufs von 3,61 Millionen gekommen ist. Und es ging darum, was wir be­reits angesprochen haben, dass nicht zumindest probiert worden ist, ob nicht im Rah­men von Teilpaketen ein höherer Kaufpreis erzielt werden kann.

Zu den Ausführungen des Abgeordnetem Gradauer, der angesprochen hat, dass ich zufrieden bin. – Man kann nie zufrieden sein. Es kann alles besser werden. Aber wir sind auf einem guten Weg, und sehr viele Empfehlungen des Rechnungshofes werden aufgegriffen und auch umgesetzt.

Sie haben auch das Projekt Bindermichl angesprochen, das wir in der letzten Plenar­woche behandelt haben. Hier haben wir aufgezeigt, wo die Probleme lagen. Wir haben aufgezeigt, was Sie auch angesprochen haben, nämlich dass die Ausschreibung man-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite