Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 33

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Einsam-Sein, Allein-Sein, Nicht-betreut-Sein, das ist die große Herausforderung. Der heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf hilft 20 000 Menschen. Wir haben aber wahrscheinlich etwa 800 000 Menschen, die mehr oder weniger pflege­bedürftig sind – 400 000 mehr –, und das wird natürlich eine Riesenherausforderung sein, weil wir das dafür notwendige Pflegepersonal gar nicht haben.

Das wird auch eine Herausforderung an die Gesellschaft sein, denn das kann man nicht alles nur an den Staat delegieren. Es wird auch im Bereich Nachbarschaftshilfe sehr vieles getan werden müssen. Es gibt jetzt auch eine Aktion in diese Richtung. Wir können nicht alles an den Staat delegieren. Alles kann der Staat weder finanzieren, noch machen. Der Staat kann nicht Menschlichkeit geben, wenn die Gesellschaft „kalt“ ist.

Was wir von der ÖVP mit Sicherheit nicht machen werden, ist, den holländischen Weg zu gehen, das heißt, am Ende eines Lebens zu sagen: Weg mit dir! 4 Prozent der Holländer beenden ihr Leben jährlich durch eine legalisierte Euthanasie. In diesem Sinne ist der Weg, den Österreich beschreitet, ein sehr menschlicher Weg, ein finan­zierbarer Weg, und ich danke noch einmal: Es ist heute ein guter Tag für 20 000 Menschen, die sich nun nicht mehr in der Illegalität bewegen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Ursula Haubner gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.14.15

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage befasst sich einerseits mit der Änderung verschiedener Berufsgesetze entsprechend einer EU-Richtlinie, um hier auch ein sehr transparentes System der Anerkennung beruflicher Qualifikationen zu schaffen, und andererseits eben mit diesen möglichst praxisnahen und qualitätssichernden Kompetenzerweiterungen für die 24-Stunden-Pflege.

Diese Kompetenzerweiterungen sind, wie uns die Historie ja gezeigt hat, wieder unter enormem Zeitdruck zustande gekommen und wieder ein Baustein in dieser endlosen Geschichte der 24-Stunden-Betreuung. Gerade in der gestrigen Sitzung des Gesund­heitsausschusses hat sich gezeigt, durch die Vielzahl der Fragen, die gestellt wurden und die für die Abgeordneten wirklich unklar gewesen sind, welche Auswirkungen es in dem einen oder anderen Bereich gegeben hat und dass eine Klärung in der zur Beschlussfassung vorliegenden Novelle für mich noch nicht ganz abgeschlossen ist.

Eines möchte ich positiv herausgreifen, und zwar ist das etwas, das uns vom BZÖ besonders wichtig war: dass kein neuer Betreuungsberuf auf Basis dieser Laienaus­bildung geschaffen wird, der die bisherigen Sozialbetreuungsberufe unterläuft. Es geht hier vor allem um die Heimhelferinnen und -helfer. Es ist unseres Erachtens eben nicht einzusehen, dass diese eine qualifizierte Ausbildung mit durchschnittlich 200 Stunden machen, alle zwei Jahre eine ganz konkrete Weiterbildung machen und dann einen Wettbewerbsnachteil hätten. Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade diese Aus­bildung von sehr, sehr vielen österreichischen Frauen wahrgenommen wird, die auch durch Umschulungen in diesen so wichtigen Beruf einsteigen, und jetzt, wenn auch mit Abstrichen, auch die Möglichkeit besteht, diesen Beruf in der 24-Stunden-Pflege selbständig auszuüben.

Als besonders kritisch erachten wir es, dass nach wie vor nicht der Nachweis einer Grundausbildung für die Personenbetreuer erbracht werden muss, dass es eine Zeit-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite