Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 46

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11.04.45

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf eingangs die Schüler der sechsten Klasse des Akademischen Gymnasiums Graz sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Im Rahmen dieser Novelle wird – das wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt – ein weiterer Schritt in die praktische Umsetzung der 24-Stunden-Betreuung getätigt. Dabei geht es um Erweiterungen im pflegerischen und medizi­nischen Bereich durch Anleitung von diplomierten Fachkräften und Ärzten.

Ich glaube, dass es, gerade wenn es um einen harmonischen Tagesablauf geht, für die Betroffenen sehr wichtig ist, dass auch die Betreuungspersonen bestimmte Tätig­keiten – die diese aber angeleitet bekommen – ausführen dürfen.

Es wurde bereits festgehalten, dass in diesem Gesetz klar eingeschränkt wird, dass es nicht um eine Institutionalisierung geht, sondern wirklich um die Haushalte, dass die Betreuung in den Haushalten gesichert wird. Das heißt, man darf nur in einem Haus­halt tätig sein, maximal in zwei, wenn es um Verwandte geht. Man darf nicht mehr als drei Personen in einem Haushalt betreuen, und zwar gilt das auch bei einem Ange­hörigkeitsverhältnis.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, dass gerade die Besonderheit der Beziehung der Personen hervorgehoben wird, die Beziehung der Betreuungskräfte zu den pflegenden Personen. Und diese Beziehung ist dann die Grundlage für das Vertrauen beziehungs­weise das Vertrauen ist die Grundlage dieser Beziehung, und dann ist auch mehr möglich, weil man sich auch anders austauscht.

Natürlich ist auch das Bundespflegegeldgesetz anzupassen. Ich bin froh darüber, dass es da weitere Schritte gegeben hat. Weil die Kollegin Haubner inzwischen wieder da ist, möchte ich ihr sagen: Ich schätze deine Meinungen sehr oft, aber in dieser Sache bin ich nicht deiner Meinung, weil ich glaube, dass wir da die Menschen mitnehmen müssen. Und die Menschen mitzunehmen bedeutet, sie nicht zu überfordern, sondern Schritt für Schritt diesen Weg zu gehen. Wie komplex der Pflege- und Betreuungs­bereich ist, weißt du sehr genau, wenn du mit den Menschen sprichst, und ich glaube, dass du das tust.

In diesem Sinne glaube ich, dass es wichtig ist, dass man da ein bisschen aus der politischen Agitierung herauskommt und die Bedürfnisse der Menschen wirklich erkennt und anerkennt. Ich habe viele Gespräche geführt, bei welchen eindeutig zu erkennen war, dass man die Menschen nicht mit Gesetzesvorlagen überfordern darf, wo niemand mehr weiß, was er wirklich zu tun hat, sondern dass es wichtig ist, dass man Schritt für Schritt, Hand in Hand diesen Weg geht.

Ich glaube, als Gesetzgeber haben wir die Aufgabe, diese Balance für die Menschen, nämlich sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Betreuungskräfte, herzu­stellen. Ich danke der Frau Bundesministerin für diese Vorgabe – denn die ÖVP geht immer auf die Bedürfnisse der Menschen ein! (Beifall bei der ÖVP.)

11.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.08.22

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Grundsätzlich ist einmal positiv zu vermerken, dass die Illegalität durch diesen Ansatz verschwinden soll oder verschwinden wird. Was ich allerdings schon zu bedenken gebe, ist, dass man jetzt eine leistbare Pflege


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