Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 47

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schaffen will, die so leistbar, wie Sie das darstellen, gar nicht ist. Ich hoffe nur, dass Sie im Sinne aller, die sich jetzt in die Selbstständigkeit begeben, tatsächlich umgehend informieren, welche Folgen und zusätzlichen Kosten das für diejenigen, die in die neue Selbständigkeit gehen, bewirkt.

Herr Dr. Rasinger hat gesagt, heute sei ein guter Tag für 20 000 Illegale. Ich sage Ihnen, Herr Dr. Rasinger: Heute ist ein sehr guter Tag für die Österreichische Wirt­schaftskammer, denn sie hat über Nacht oder im Lauf des Jahres 20 000 neue Zwangs­mitglieder bekommen, denn auch da sind Abgaben zu bezahlen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hornek: Na geh!)

Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser hat gemeint, wir würden eine Trennung in auslän­dische und inländische Betreuungskräfte oder Pflegekräfte vornehmen. – Dem ist nicht so! Nur: Ich habe die Befürchtung, dass die ausländischen PflegerInnen, die bisher in Österreich tätig waren, in eine Legalität getrieben werden, in eine Selbständigkeit getrieben werden, ohne sie dahin gehend aufzuklären, mit welchen zusätzlichen Kosten sie belastet werden.

Während man bis jetzt davon ausgehen konnte, dass eine illegale Pflege 700 bis 800 € im Monat den zu Pflegenden gekostet hat, muss man jetzt davon ausgehen, dass sich diese Kosten mehr als verdoppeln werden und dass das mit den Zuschüssen, die geplant sind, nicht abzudecken ist.

Die neue Berufsgruppe, die da entsteht, ist natürlich Mitglied der Österreichischen Wirtschaftskammer, zahlt damit die Kammerumlage, ist sozialversicherungssteuer­pflichtig, ist einkommensteuerpflichtig und hat auch dafür zu sorgen – was man nicht vergessen darf –, dass es über eine Haftpflichtversicherung eine Absicherung gibt, denn es gibt da, wie die Frau Bundesministerin schon gesagt hat, Graubereiche, wo es ohne Weiteres zu Haftungsansprüchen kommen kann. Als neuer Selbständiger, als Einzelfirma haftet man dann mit dem Einkommen, mit dem Vermögen und mit dem Bargeld.

Ich hoffe nur, dass Sie bei all Ihrer Euphorie, mit welcher Sie das hier heute be­schließen werden, nicht vergessen, diese neuen Selbständigen dahin gehend aufzu­klären, dass das natürlich sehr wohl mit zusätzlichen Kosten und Unkosten verbunden ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Spin­delberger zu Wort. Ebenfalls 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


11.11.02

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Wenn wir heute das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschließen, dann müssen wir auch sagen, dass diese Beschlussfassung im engsten Zusammenhang mit der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung zu sehen ist. Und es ist wichtig, endlich einmal zu sagen, unter welchen Voraussetzungen, wie und vor allem von wem und wann diese Betreuung vonstatten gehen kann.

Ich habe in den letzten Tagen, Wochen und Monaten wirklich viele Gespräche und Besprechungen geführt, die sich mit dem vorliegenden Gesetz befasst haben, und ich habe wahrgenommen, dass man sich auch bemüht hat, im Vorfeld den Änderungs­wünschen vieler Betroffener und vieler Organisationen entgegenzukommen und diese in die Textierung mit einfließen zu lassen.

Ich weiß aber auch, dass diese Abgrenzung – Betreuung und Pflege – immer wieder auch eine Gratwanderung ist. Zu den vom Kollegen Themessl vorhin geäußerten Befürchtungen darf ich sagen: Bleiben wir am Boden der Realität! Wenn man die


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