Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 56

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In der gestrigen Ausschusssitzung wurde von Herrn Dr. Grünewald besonders auf die Qualitätssicherung hingewiesen. Er meinte, dass eine Sozialversicherung, in diesem Fall die der Bauern, das nicht ganz schaffen würde. Lieber Herr Doktor, ich darf Ihnen sagen, jawohl, wir haben in Bezugnahme auf § 33 Bundespflegegeldgesetz diese Auf­gabe auszuführen. In dem heute zu beschließenden Gesetz ist laut § 21 eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung vorgesehen.

Ich darf Ihnen sagen, dass in der Zwischenzeit etwa 120 diplomierte Pflegefachkräfte hier tätig sind, dass bis dato, seit dem Jahr 2001, etwa mit 30 000 Pflegegeldbeziehern Kontakt aufgenommen wurde und dieses Projekt eigentlich sehr gut läuft.

Ich möchte Ihnen allen abschließend sagen, dass diese Qualitätssicherung und diese Kontaktnahme mit den betroffenen Persönlichkeiten dazu geführt haben, dass 85 Pro­zent – die Zahl ist nachhaltig belegbar – der befragten und besuchten Bürgerinnen und Bürger die dringende Erwartung haben, dass auch in Zukunft Information, Beratung und Betreuung gegeben sein werden. Das haben wir mit dieser Gesetzesmaterie gemacht. Ein gutes Gesetz, das die Zustimmung aller guten Menschen findet. (Beifall bei der ÖVP.)

11.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Eder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.43.48

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Staats­sekretärin! Der derzeitige Zustand im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ist geprägt von Rechtsunsicherheit und eigentlich auch von fehlender Zukunftsorientiertheit. Lang­fristig werden wir die Pflege nämlich selbst, also ohne ausländische Pflegekräfte, bewältigen müssen und auch wollen.

Die Pflege spielt sich in unserem Land noch weitgehend im familiären Umfeld ab. Mit dieser Gesetzesvorlage wird ein Modell geschaffen, das diesem Umstand Rechnung trägt. Mit diesem Gesetz wird die 24-Stunden-Pflege eigentlich erst so richtig zum Leben erweckt. Die zu beschließende Regelung zur 24-Stunden-Betreuung ist ebenso logisch wie notwendig, bedarfsorientiert, praxis- und realitätsnah. Es wird gesetzlich eigentlich das umgesetzt, was ohnehin ständig passiert. Die Tätigkeiten der Betreuer im pflegerischen Bereich sind auf bestimmte Personen und auf deren bestimmte Verhältnisse im privaten Bereich beschränkt. Somit ist für die Betreuer nicht die volle Ausbildungspalette des Berufsbildes erforderlich.

Auch die Übertragung einzelner an sich ärztlicher Tätigkeiten im Einzelfall ist im fami­liären Pflegeumfeld längst Realität. Es geht also um die Erweiterung eines Ist-Zustan­des, der bei Nichthandeln irgendwann eingebrochen wäre. Betreuer überneh­men die pflegerische Basistätigkeit für verhinderte oder nicht vorhandene Angehörige.

Meine Damen und Herren! Funktionieren kann das sicher nur durch ein gutes, partner­schaftliches Zusammenspiel von praktischen Ärzten und mobilen Pflegekräften. Beson­ders auch die legalisierte 24-Stunden-Pflege ist ein Beispiel für die Unentbehrlichkeit sowohl des Hausarztsystems als auch der mobilen Dienste. Dieses Gesetz führt daher letzten Endes nicht zu einer Ab-, sondern zu einer Aufwertung dieser Dienste und Systeme. Das freut mich vor allem auch deshalb, weil sich das doch mit der grundsätz­lichen Intention der Gesundheitspolitik und auch der Gesundheitsreform deckt.

Meine Damen und Herren! Man kann, wenn man will, überall ein Haar in der Suppe finden und alles als Murks bezeichnen, aber ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz den richtigen Schritt setzen. Dafür sei den zuständigen Regierungs-


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