Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 234

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aus dem Ministerium. Österreich ist Letztbegünstigter der Stiftung und die Sammlung Leopold beziehungsweise die Stiftung unterliegt der Prüfung des Rech­nungs­hofes.

Also wenn das nicht eine Tarnung ist, wenn da nicht eine Privatstiftung vorgetäuscht wird, wo eigentlich ein Bundesmuseum mehr oder weniger agiert, dann weiß ich nicht.

Der Staat trägt hier jedenfalls die volle Verantwortung. Wenn mit seinem Geld geraubte Kunstwerke gekauft werden, dann muss er, wenn er es schon nicht weiß oder wenn er vorgibt, es nicht gewusst zu haben, wenigstens in dem Augenblick, wo dies klar wird, diese zurückgeben und kann sich da nicht verstecken.

Es geht um den Umgang der Republik mit dem Unrecht der Vergangenheit. Da kann man nicht mit „wenn, dann, aber ...“ und „da haben wir noch ...“ agieren und auf die Verfassung und das Privatrecht hinweisen. So geht das nicht! Wenn wir, zumindest als Kollektiv, einen Teil dieses Unrechts wieder rückgängig machen wollen – eh nur einen ganz kleinen Teil –, dann können wir nicht so agieren. Wir können da nicht mit Um­gehungen arbeiten. Und eine Umgehung ist es natürlich auch dann, wenn zwar restituiert wird, wenn ein Kunstgegenstand zurückerstattet wird, aber gleichzeitig eine Ausfuhrsperre verhängt wird, sodass die Erben, die eigentlichen Besitzer das Rückerstattete gar nicht verfrachten können, beispielsweise nach London oder wo auch immer hin, und wenn dann noch dazu Lagergebühren in immenser Höhe verrech­net werden, müssen die Erben auf die Kunstwerke verzichten und den Kunstgegen­stand billigst an das Museum zurückverkaufen.

Diese Gesetzeslücken, diese Umgehungen haben wir entdeckt und wir hoffen, gemeinsam die Lücken zu schließen. Ja, ich hoffe, dass Sie diesem Initiativantrag zustimmen oder dass wir alle gemeinsam eine Regierungsvorlage erarbeiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.29

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Kollege Zinggl, 1998 wurde ein für die Aufarbeitung der österreichischen Ge­schichte wichtiger Schritt gesetzt, und zwar wurde mit den Stimmen aller Parla­ments­fraktionen das geltende Restitutionsgesetz beschlossen, um Kunstgegen­stände aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, die im Zuge oder in Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprüng­lichen Besitzer beziehungsweise an deren Rechtsnachfolger zurückzugeben. Um diesem gesetzlichen Auftrag auch nachkommen zu können, wurde eine Kommission für Provenienzforschung eingerichtet, die in den letzten Jahren – und das möchte ich an dieser Stelle schon betonen – sehr viel geleistet hat. Ihre Aufgabe ist es, die Bestände der Bundesmuseen systematisch zu erforschen. Nachlesen können Sie das in den jährlichen Berichten an den Nationalrat, die dann auch im Kulturausschuss debattiert werden können.

Es ist keine Frage, die Restitution ist eine historische Pflicht. Daher ist es nach mittler­weile zehn Jahren ein guter Zeitpunkt, Bilanz zu ziehen und zu prüfen, ob das bestehende Restitutionsgesetz weiter verbessert werden kann. Bundesministerin Schmied hat im März dieses Jahres gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Restit­utions­beirates Clemens Jabloner Maßnahmen zur Verbesserung der Restitution des Bundes präsentiert, die auch eine Novellierung des bestehenden Restitutionsgesetzes umfassen sollen.

 


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