Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 72

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Wenn man jetzt weiter geht und fragt, wie es sich denn mit den volkswirtschaftlichen Kosten/Nutzen dieser Investitionen im Klimaschutz verhält, so hat das Wifo ganz klar belegt, dass die inländischen Investitionen im Klimaschutz sich wesentlich besser ren­tieren, amortisieren und rechnen, wenn man alle volkswirtschaftlichen Kosten/Nutzen dazurechnet, als diese Investitionen in die JI/CDM-Projekte. Daher muss ganz klar ge­sagt werden: Diese Projekte dürfen nicht der Ersatz sein für die heimische Klima­schutzpolitik, so wie Sie das derzeit betreiben! (Beifall bei den Grünen.)

Der letzte Beweis ist der gestrige Beschluss im Ministerrat. Hier wurde eine Novellie­rung des Ökostromgesetzes 2006 beschlossen, und diese Novelle von 2006 war eine absolute Katastrophe. Wir wissen, die sehr geringen Fördermittel sind liegengeblieben, wurden nicht abgeholt, der Ausbaustopp wurde de facto eingeleitet – und was haben wir jetzt? Wir haben eine wirklich ganz winzige, kleine Verbesserung und in einigen Be­reichen sogar eine Verschlechterung. Wir haben noch immer nicht die Laufzeit, die wir brauchen, und noch immer nicht die notwendige Förderhöhe, noch immer nicht die ent­sprechenden Mittel. Im Gegenteil, kleine Photovoltaikanlagen werden jetzt sogar her­ausgenommen und in unsichere Verhältnisse entlassen.

Summa summarum de facto kein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt der Wurf, den wir gebraucht hätten. Die Energieeffizienz lässt nach wie vor auf sich warten. Eines der Beispiele ist: Wirtschaftsminister Bartenstein hat seinen Plan, zu dessen Vorlage er seitens der EU aufgefordert war, verspätet abgeliefert; die Maßnahmen sind noch im­mer sehr mangelhaft, und noch immer fehlen die Umsetzungen.

Wenn Kollege Kopf immer wieder sagt, wir liegen bei der CO2-Effizienz so gut: Lassen wir doch die Kirche im Dorf, Kollege Kopf, wir liegen im europäischen Mittelfeld, was CO2-Ausstoß pro Kopf betrifft, und ich denke, das muss man auch zur Kenntnis neh­men, dass wir hier noch viele Aufgaben zu erfüllen haben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Sollen wir uns jetzt genieren für unsere hohe Wirtschaftsleistung?)

Wirtschaftsminister Bartenstein geht diese Woche her und präsentiert, gemeinsam mit einem sehr mächtigen Wirtschaftszweig, ohne Frage, der Energiewirtschaft, einen Masterplan Wasserkraft. (Abg. Auer: Da seid ihr dagegen!) Einen Masterplan in der Form, dass dieser Wirtschaftszweig sein Wunschkonzert aufschreibt, noch dazu ein Wunschkonzert, das auf einer Studie basiert, die aus dem Jahre 1982 stammt, also völlig veraltet ist, die nicht einmal Rücksicht darauf nimmt, dass es geänderte Wasser­verhältnisse aufgrund des Klimawandels gibt.

Das ist eine Aktion, die in dieser Form einem Wirtschaftsminister, einem Energieminis­ter wirklich nicht zu Gesicht steht – anstatt dass er hergeht und tatsächlich einen Ener­gieplan, einen strategischen Energieplan einbringt, der alle relevanten Grundsätze mit berücksichtigt, nämlich auch die Grundsätze der Ökonomie und der Ökologie und selbstverständlich auch des Naturschutzes.

Immer wieder werden – auch von der Wirtschaftskammer, von der Industriellenvereini­gung, auch Teilen der SPÖ – Versuchsballons gestartet in Bezug auf den Bau von Großwasserkraftwerken an der Donau. Das ist wirklich eine Steinzeit-Methode, meine Damen und Herren, das kann doch nicht Ihr Ernst sein! (Abg. Grillitsch: Das stimmt nicht, was Sie sagen!) Wenn Sie sagen, das ist nicht wahr, das wurde dementiert, dann haben Sie heute die Gelegenheit, hier das ein für alle Mal klarzustellen, indem Sie fol­gendem Antrag zustimmen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Hände weg von der Donau!“ muss nationaler Konsens werden

 


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