Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 107

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kriegen die Leute sowieso. – Was übrigens eine kolossale Fehleinschätzung war, aber man hatte einfach keine Lust zu handeln. Irgendwann in ferner Zukunft wird es ein Problem geben, aber jetzt machen wir das nicht. Das muss gelöst werden!

Wer Kinder erzieht und deswegen das System der Alterssicherung maßgeblich auf­rechterhält, kann davon nicht einen individuellen Schaden haben. Das ist ganz klar auch im Interesse des Systems.

Es gibt noch ein anderes wunderbares Zitat, das sehr griffig ist. Ein Wirtschaftswissen­schafter sagte: Es ist schon eigenartig: Wir leben in einer Gesellschaft, in der, wer Schweine mästet, ein hoch angesehener Mann ist, wer Kinder erzieht, ist es nicht. – Diesen Zustand sollten wir auch einmal beheben und beenden.

Es liegt dazu ein Antrag der Freiheitlichen im zuständigen Ausschuss auf, in dem wir das aufgreifen und sagen: Was die Beiträge betrifft, die man aktuell als junger Mensch, als erwerbstätiger Mensch abführen muss, so muss auch die Anzahl der Kinder eine Rolle spielen. Das ist in der Bundesrepublik Deutschland unter Rot-Grün bei der Pfle­geversicherung so eingeführt worden. Das wäre eine kolossale Hilfe für kinderreiche junge Haushalte und auch die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten im Pensi­onsrecht – natürlich in umfangreicherer Form, als es jetzt der Fall ist.

Folgendes muss ich am Schluss schon noch hinzufügen. Frau Ministerin, ich habe es, als ich Sie noch beraten konnte, immer wieder ausführlich dargelegt: Sehr wohl hat die Pensionsreform mit der Durchrechnung auf Lebensarbeitszeit genau die Mütter absolut benachteiligt. Die Erhöhung bei den Kinderanrechnungszeiten war damals nicht annä­hernd eine Kompensation dieser Einschränkung. Auch da werden wir in naher Zukunft etwas tun müssen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

15.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Fuhrmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.45.00

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Hohes Haus! Dieser Antrag zeigt, dass in der kommenden Legislaturperiode noch zahlreiche Diskussionen darüber zu führen sein werden, wie man gerade etwas im Bereich der Familien verbessern kann. In dem Fall wird sich ja der Ausschuss für Arbeit und Soziales damit beschäftigen.

Ich möchte jetzt, rückblickend auf die Vorrednerin, weil sie die Anrechnung der Kinder­erziehungszeiten angesprochen hat, schon sagen, dass gerade die Bundesregierung der vergangenen Jahre dafür gesorgt hat, dass die Frauen wirklich einmal in den Vor­dergrund gestellt werden. Dazu muss man noch sagen, dass wir innerhalb der Europäi­schen Union tatsächlich das einzige System haben, das die Gleichstellung aller Pensi­onssysteme nicht nur angestrebt, sondern auch geschafft hat. Diesbezüglich sind wir in Österreich ein Herzeigebeispiel – das auch deshalb, weil wir die Kindererziehungszei­ten nun noch besser anrechnen können.

Wenn wir hier eine doppelte Beitragsgrundlage von 1 350 € haben, die wirksam wird, dann ist das schon eine Verbesserung, die Sie nicht unter den Tisch kehren können, sondern das ist etwas, was man in den Vordergrund stellen muss und was auch ein Vorteil ist für gerade jene Zielgruppe der Frauen, die Sie angesprochen haben.

Außerdem hat es auch für jene Frauen, die besondere Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geleistet haben, eine Anerkennung gegeben, und zwar stand da insgesamt – oder steht noch immer – ein Topf von in etwa 15 Millionen € zur Verfü­gung. Man geht davon aus, dass bis Ende Februar 2006 in etwa 34 400 Anträge positiv erledigt worden sind. Das heißt, auch da hat man versucht, mit einer Einmalzahlung einer bestimmten Zielgruppe das anzuerkennen, was sie geleistet hat.

 


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