Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 199

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inklusive der Rückforderbarkeitskriterien Aufschluss gibt und eine Dokumentation über Art, Dauer und stattgefundene Rückforderungen der Förderungen beinhaltet.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde betreffend kosten­loser Internatsbesuch und Freifahrt für alle Lehrlinge

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (571 dB) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz,

das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeits­marktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichts­gesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505dB)

Begründung:

Die derzeit vorhandene eigenständige Übernahme von Internatskosten und Fahrt­kosten durch viele Lehrlinge schafft finanzielle Engpässe und Ungerechtigkeiten inner­halb der Lehrlinge. Durch das Fehlen einer Berufschule am Wohnort müssen tausende Lehrlinge eine Blockberufschule aufsuchen, deren Standort nicht frei wählbar ist. Die Bezahlung des dadurch notwendig gewordenen Internatsaufenthaltes durch den Ausbildungsbetrieb ist aber nur für etwa zehn Prozent der Lehrlinge kollektivvertraglich geregelt. Während beispielsweise Lehrlinge aus Metall- und Textilindustrie die gesamten Internatskosten von den Dienstgebern rückerstattet bekommen, erhalten Lehrlinge des Handels nur rund 50% der Kosten vom Arbeitgeber refundiert. Lehrlinge aus den Sparten Gastgewerbe, Tourismus, Dachdeckergewerbe oder Fliesenleger müssen hingegen für die Internatskosten zur Gänze selber aufkommen. Gerade diese Lehrlinge erhalten aber eine vergleichsweise niedrige Lehrlingsentschädigung. So kann es vorkommen, dass die Kosten für das Berufschulinternat das gesamte Ein­kommen beanspruchen oder Lehrlinge in die Schuldenfalle getrieben werden. Auch bezüglich der Fahrtkostenbeihilfe besteht eine regionale Ungleichbehandlung von Lehrlingen. Während Lehrlinge, die eine Blockberufschule besuchen nur eine in allen Bundesländern unterschiedlich geregelte Beihilfe bekommen, haben ihre KollegInnen in der Tagesberufschule Anspruch auf Freifahrt.

Die Forderung nach Übernahme der Berufschulkosten für alle Lehrlinge durch die ausbildenden Betriebe sowie Freifahrt für alle Lehrlinge entsprechen langjährigen Forderungen der österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Diese wurden erst kürzlich durch die Kampagne „Abgezockt und ausgesaugt“ deutlich gemacht und dem Bundesminister für Soziales eine Petition mit 24 600 Unterschriften Jugendlicher überreicht. Dieser hat versprochen, sich des Themas anzunehmen, auch der ÖGB unterstützt die Forderungen, geschehen ist bisher jedoch nichts und auch die vorliegende Novelle des Berufsausbildungsgesetzes wurde dafür nicht genutzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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