Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 200

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes vorzulegen, die im Sinne einer Gleich­behandlung zu einer Entlastung aller Lehrlinge von den Kosten des Internatsauf­ent­haltes führt. Weiters soll die Übernahme sämtlicher für den Berufschulbesuch not­wendiger Reisekosten durch die öffentliche Hand vorgesehen werden.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Weiters gebe ich bekannt, dass der zuvor eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 7, Bericht (571 d.B.) des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (505 d.B.), in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008

Für Jugendliche in Österreich wird es zunehmend schwieriger eine Lehrstelle zu fin­den. Es kommt durchaus vor, dass Schulabgänger hunderte Bewerbungen schreiben und trotzdem bei keinem Lehrbetrieb angenommen werden.

Neben den etwa 5.000 Jugendlichen, die aktuell wegen der fehlenden betrieblichen Lehrstellenplätze in Auffangkursen ausgebildet werden, gibt es zusätzlich rund 10.000 Jugendliche, die entweder eine Lehrstelle suchen oder kurzfristige AMS-Kurse absolvieren und daher in naher Zukunft auch einen Ausbildungsplatz brauchen.

Dieses Schicksal einer erfolglosen Lehrstellensuche trifft also mit stark steigender Tendenz gegenwärtig insgesamt rund 15.000 Lehrstellensuchende in Österreich. Der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit beim AMS folgen bei solchen Schicksalen oft eine Lehrstellensuche mit Hilfe desselben, bei mangelndem Erfolg eine Unterweisung in Berufsorientierung und danach der Besuch eines Auffanglehrgangs, der auf die Lehrzeit angerechnet wird. Während dieser Zeit sind die Jugendlichen beim jeweiligen Lehrgangsträger sozialversichert, besuchen die Berufsschule wie in einem regulären Lehrverhältnis und machen ein Praktikum in Betrieben.

Als Anreiz zur Einstellung von Lehrlingen und um der dualen Ausbildung wieder zu einem höheren Stellenwert zu verhelfen, sollen die Kosten der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand beglichen werden.

Dies soll auch eine Ausgleichsmaßnahme zu den Schülern mittlerer und höherer Schulen darstellen, denen der Staat ihre Bildung zum überwiegenden Teil bezahlt, wenngleich sie zum Unterschied von Lehrlingen noch keinen effektiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung leisten. Dieses Modell macht es möglich, die Berufsschulzeiten zu verlängern und damit eine bessere Grundausbildung zu ver­mitteln, denn zahlreiche Lehrstellensuchende sind durch ihre mangelhafte schulische Vorbildung nicht annähernd ausreichend qualifiziert. Dies trifft vor allem auf die


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