Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 226

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18.19.14

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Frau Kollegin Steibl, Sie dürfen nachher sprechen. (Abg. Steibl: War das eine unange­nehme Frage?) – Eigentlich wollte ich jetzt fast nur Positives sagen. Dann tritt Kollege Riepl an das Rednerpult und bringt hier einen Punkt zur Sprache, den wir in anderer Form auch schon in den Ausschussberatungen thematisiert haben, nämlich die Frage, wie es mit den Übergängen ausschaut, dass das nicht wirklich fein ist. Und das ist ja auch eine Form von Übergang, die ganz offensichtlich nicht bedacht wurde. – Also ich muss ehrlich sagen, mich schockt das ein bisschen!

Ich gebe ja dem Kollegen Riepl recht, aber dass die Regierungsparteien erst jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es Probleme geben könnte – es stand schon in den Zeitungen zu lesen, dass es bei den Übergängen in der Steuergrenze und in diesem Fall wegen der Freigrenze unter Umständen ein Problem geben könnte –, erstaunt schon ein wenig.

Da hätte ich schon erwartet, dass die Vorlage in etwas besserer Form hier in das Plenum kommt, aber nichtsdestotrotz (Zwischenruf des Abg. Amon), Kollege Amon: Ja, wir stimmen dem zu! Aber als Ziel wurde eine Maßnahme definiert, um die Inflation zu bekämpfen. Da sage ich Ihnen schon, Kollege Amon: Dafür ist es ein bescheidener Beitrag, aber es ist ein Beitrag!

Das eigentliche Problem sehe ich jedoch darin, wo die anderen Gruppen sind, ganz egal, ob ich sie so definiere wie Kollege Themessl, dem ich nicht zustimmen würde, denn Selbständige, Herr Kollege Themessl, zahlen keine Arbeitslosenversicherungs­beiträge. Sie können es jetzt, aber es ist nicht so, dass sie derzeit schon die ZahlerIn­nen von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sind. Und unselbständig Erwerbstätige zahlen nun einmal im Wesentlichen – da würde mir noch einiges andere einfallen – höhere Sozialabgaben.

Um auf die „Mascherlfrage“ zu kommen: Ganz egal, ob es einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmerbeitrag gibt, beide Beiträge sind Abzüge von der Lohnsumme, die der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin aushandelt. Beide Teile! – Aber sei es drum.

Mich irritiert mehr – da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein –, welche sonstigen Gruppen man einbeziehen könnte, dass man auch besonders armuts­gefährdete Gruppen ganz offensichtlich bewusst vergisst, obwohl sie im Text dieses Antrages betreffend Arbeitslosenversicherungsgesetz vorkommen.

Wir haben deshalb im Ausschuss auch Anträge eingebracht, die die Valorisierung des Arbeitslosengeldes betreffen, die eine höhere Nettoersatzrate, nicht eine radikal höhere Nettoersatzrate, betreffen. Die Arbeitslosen – Sie wissen das, alle Ergebnisse der Forschung beweisen das – sind die am meisten von Armut betroffene Gruppe in Österreich. Und sie kriegen nicht einmal einen Cent von dieser Bundesregierung, auch nicht von der SPÖ. Keinen Cent mehr für tatsächlich von Armut betroffene Menschen. Das scheint das Konzept dieser Bundesregierung zu sein, wenn es um Arbeitslose geht!

Wenn es um Beschäftigte geht – gut, da sind wir einer Meinung mit Ihnen –: Die sollen auch entlastet werden. Ob der Beitrag ausreicht, das steht sehr in Frage. Und noch mehr in Frage steht, ob die entsprechenden Grenzen beziehungsweise Stufen, die das Gesetz vorsieht, zusammen mit anderen Einkommensgrenzen, wie sie Kollege Riepl genannt hat, schon ausreichend von diesem Entwurf erfasst sind. Da hätte ich mir etwas mehr gewünscht – nicht nur in dieser Frage. (Beifall bei den Grünen.)

18.23

 


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