Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 225

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.16.13

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Es ist schon gesagt worden: Eine Million Menschen wird mit diesem Beschluss, den wir jetzt fassen, eine Verbesserung ihres Einkommens monatlich erhalten. Es ist bei jenen, die unter 1 100 € monatlich verdienen, eine 3-prozentige Nettolohnerhöhung mitten im Jahr. Ich denke, das ist schon etwas, was man nicht auf die Seite schieben sollte und angesichts dessen man nicht im Raum stehen lassen darf, dass das nichts sei und dass es zu wenig sei, wie dies soeben vom Redner der freiheitlichen Fraktion behauptet wurde.

Kollege Wöginger hat gesagt, es ist ein wichtiger Schritt. Da stimme ich ihm zu. Diese Nettolohnerhöhung im Ausmaß von 3 Prozent, Herr Kollege Wöginger, ist natürlich die Primärwirkung der ganzen Geschichte, und ich möchte darauf hinweisen, dass wir natürlich gemeinsam darauf achten müssen, dass es nicht durch Sekundärwirkungen, die dadurch entstehen, unter Umständen zu Nachteilen für die Betroffenen kommt.

Was meine ich damit? – Wir haben doch viele junge Menschen, die in Ausbildung stehen, insbesondere Studenten, die sich natürlich zur Finanzierung ihres Studiums etwas dazuverdienen. Und wenn sie das tun, dann müssen sie darauf achten, dass sie innerhalb eines Jahres nicht über die Einkommensgrenze von 9 000 € betreffend Familienbeihilfe kommen. Und wenn nun die Betroffenen nicht aufpassen, wenn sie durch ihren Dienstvertrag, durch ihre Beschäftigung heuer ganz knapp an die 9 000 € herankommen würden, dann kann es passieren, dass sie vielleicht um 100, 150 oder 200 € über die 9 000 € kommen – und dann schlägt die Falle zu, die Sie, glaube ich, nicht wollen und die wir auch nicht wollen, nämlich dass sie die Familienbeihilfe für das ganze Jahr zurückzahlen müssen. Und dann würden sie wahrscheinlich mit Recht zu uns kommen und sagen: Sagt einmal, habt ihr das nicht bedacht – oder war das gar beabsichtigt?

Natürlich ist es nicht beabsichtigt! Daher laden wir unseren Koalitionspartner ein, in den nächsten Tagen und Wochen mit uns gemeinsam zu prüfen, ob man nicht gleichzeitig in diesem Jahr noch die Einkommensgrenze, diese Zuverdienstgrenze von 9 000 €, entsprechend erhöht, denn dann würde das Problem nicht schlagend werden. So einfach kann man beispielsweise dieses Problem lösen.

Auf diesen Umstand wollte ich hinweisen, weil es mir wichtig ist, dass wir nicht unbewusst Fallen aufbauen, die unter Umständen dann irgendwo zuschnappen. Die Betroffenen denken daran nicht – das kann man ihnen gar nicht verübeln –, aber wir haben die Verpflichtung, daran zu denken! Ich habe mit Kollegem Amon, mit Kollegem Neugebauer, mit Kollegem Stummvoll und mit Kollegem Mitterlehner schon darüber gesprochen. Wir müssen es nicht heute machen, wir haben Zeit, aber es geht darum, diesem Thema noch Zeit und auch Energie zu widmen, und darum ersuchen wir Sie. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Steibl: Herr Öllinger! Was der Kollege Pilz ...?)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite