Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 224

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mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der selben oder einer verwandten Branche zu finden sein wird.

Deshalb soll die Möglichkeit von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen drastisch gesenkt werden. Dieses Instrument sollte seiner ursprünglichen Intention entsprechend ausschließlich für hoch qualifizierte Fachkräfte im engeren Sinn möglich sein und darüber hinaus gesetzlich verboten werden. Das wäre nicht zuletzt auch ein erkenn­barer Beitrag zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regie­rungs­vorlage zuzuleiten, die vorsieht, daß Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen künftig nur noch mit hoch qualifizierten Fachkräften vereinbart werden dürfen und darüber hinaus ein Verbot von Konkurrenzklauseln normiert, die die Ausübung des Berufes nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unangemessen einschränkt.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wögin­ger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.14.13

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Im Gegensatz zu meinem Vorredner begrüße ich als Arbeitnehmervertreter diese Vorlage außerordentlich. Sie hilft einer Million Arbeit­nehmern mit rund 300 Millionen €. Herr Kollege Themessl, wenn Sie das ausrechnen – Sie sind ja ein begnadeter Rechner in diesem Bereich –, dann merken Sie, dass das pro Arbeitnehmer im Schnitt 300 € pro Jahr sind. Das ist daher eine wichtige Maßnahme im Bereich der Inflationsbekämpfung, der Teuerungsabgeltung. Man sollte das hier wirklich positiv erwähnen, und ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie sich gegen diese Maßnahme stellen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Wenn er es nicht versteht!)

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages – was auch unser Zugang ist: Gebühren senken, Beiträge senken, und nicht in einer Art Negativsteuer hier wieder Geld zurückgeben, sondern einfach den Menschen mehr zur Verfügung stellen. Und diese Maßnahme spüren die Menschen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Brieftaschen, und genau das ist Sinn und Zweck dieser Maßnahme.

Bis zu 33 € mehr im Monat, das sind umgerechnet rund 500 S, und das ist eine Teuerungsabgeltung, das ist ein wichtiger Schritt in der Inflationsbekämpfung. Es wird hier ja ein Teil des Geldes von dem Paket der Steuerreform verwendet – wie gesagt, diese 300 Millionen € –, und ich begrüße dies außerordentlich. Es ist ganz, ganz wichtig für die unteren Einkommensschichten, dass diese Maßnahme gesetzt wird – ein wichtiger Schritt, den die Bundesregierung eingeleitet hat und den wir als Abge­ordnete von den Regierungsfraktionen, aber auch Oppositionsabgeordnete, be­schließen. Eine wichtige Maßnahme, und damit in Zeiten einer hohen Inflation und einer hohen Teuerung ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

 


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