Aber weil wir hier schon von Arbeitsmarktpolitik reden, habe ich noch ein anderes Anliegen – und das könnten Sie ohne Weiteres alle mittragen, weil es nämlich kein Geld kostet –: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder in den Dienstverträgen sogenannte Konkurrenzklauseln. Das war früher teilweise sinnvoll und wurde auch so gehandhabt in Fachberufen, speziell in technischen Bereichen und im Management, damit Leute nicht Insiderwissen aus den Firmen mitnehmen und dann in unmittelbarer Folge zur Konkurrenz wechseln. In den letzten Jahren ist Folgendes eingetreten: dass eigentlich fast in allen Dienstverträgen sogenannte Konkurrenzklauseln enthalten sind.
Wir würden Sie ersuchen, dass Sie das ändern, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Themessl, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen künftig nur noch mit hoch qualifizierten Fachkräften vereinbart werden dürfen und darüber hinaus ein Verbot von Konkurrenzklauseln normiert, die die Ausübung des Berufes nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unangemessen einschränkt.“
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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.14
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Themessl eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Themessl, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10, Bericht (573 d.B.) des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008
In jüngerer Zeit beklagen immer mehr unselbständig Erwerbstätige so genannte Konkurrenzklauseln in ihren Dienstverträgen. Diese Vertragsbestandteile wurden ursprünglich für Fachkräfte aus den Bereichen Technik und Management eingeführt, um unerwünschte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an konkurrierende Unternehmen durch Abwerbung von Fachkräften zu verhindern.
Völlig unverständlich sind solche Klauseln aber in Dienstverträgen gewöhnlicher Arbeitnehmer oder gar von Teilzeitkräften. Neben der Tatsache dass diese Art von Dienstnehmern ohnehin nicht in den Besitz jedweder sensibler Informationen kommt, verhindern Konkurrenzklauseln regelmäßig eine berufliche Weiterentwicklung oder gar das Annehmen einer neuen Stelle, die aufgrund der erworbenen beruflichen Erfahrung
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