Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 270

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht, und welche ein Familiensteuersplittingmodell nach französischem Vorbild einführt.“

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Ich möchte Sie sehr herzlich ersuchen, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben verlesene Entschließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Stärkung der öster­reichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 21, Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (556 d.B.), in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5.6.2008

Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Trotz der alarmierenden demo­graphischen Entwicklung und der niedrigen Geburtenraten werden Familien in Österreich von der Politik im Stich gelassen und ausgehungert. Die Familiengründung stellt in Österreich die Armutsfalle schlechthin dar. Das familienfeindliche Individual­besteuerungssystem bestraft jene, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen wollen. Die „Familienleistungen“, wie etwa Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinder­absetzbetrag, etc., wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst. In diesen familienfeindlichen Rahmenbedingungen dürfte wohl auch der Grund dafür zu suchen sein, dass Österreich laut einer jüngsten Studie der Akademie der Wissenschaften das Kinderwunsch-Schlusslicht Europas ist (persönliche ideale Kinderzahl, Euro­baro­meter 2006).

Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Indi­vidualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips „Besteuerung nach Leistungs­fähigkeit“. Durch Einführung eines Familiensteuersplittingsystems würden diese Unter­halts­verpflichtungen steuerlich berücksichtigt werden. Dem Leistungsfähig­keitsprinzip würde damit im Steuersystem zum Durchbruch verholfen werden und die derzeit herrschende Diskriminierung von Familien gegenüber Kinderlosen könnte verringert werden. Das Lebensmodell Familie wäre wieder attraktiver, es könnten damit neue Anreize zur Familiengründung geboten werden und die Familien wären damit von staatlichen Transferleistungen unabhängiger.

 


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