Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 210

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siert. Die vorliegende Änderung des Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsruhegesetzes ist notwendig, da eine EG-Richtlinie über die Arbeitszeit des grenzüberschreitenden Zug­personals von den Mitgliedstaaten bis 27. Juli 2008 umgesetzt werden muss bezie­hungsweise am 16. Juli 2008 Anhang III in Kraft tritt.

Diese Novellierung, die die Beschränkung der Arbeitszeiten und die Gewährleistung von Mindestruhezeiten bei Zug- und Bordpersonal beinhaltet, ist ausdrücklich zu be­grüßen, da sie der Sicherheit der Passagiere dient und somit konsumentenschutzpoli­tisch im Interesse der Reisenden ist. Diese weitgehend einheitliche Regelung bietet nicht nur ein höheres Schutzniveau, sie ist zudem auch einfacher zu vollziehen.

Die Kritik am Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Fahrzeit der Lokführerinnen und Lokführer ist in jeder Hinsicht unberechtigt. Bei den beschlossenen Änderungen ging es ausschließlich um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit des grenzüberschreitenden Zugpersonals, die vollständig und richtig erfolgte. Die Richtlinie schreibt keinerlei Verpflichtung zur Aufzeichnung der tat­sächlich erbrachten Fahrzeit vor, weshalb auch kein Handlungsbedarf besteht.

Der Schienenverkehr kann in puncto Sicherheit nicht mit dem Straßenverkehr in einen Topf geworfen werden. Der gesamte Schienenverkehr ist planmäßiger Linienverkehr, die Fahrzeit der Lokführer wird seit jeher gemeinsam mit der Belegschaftsvertretung in detaillierten Fahrplänen vorausschauend geplant.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Richtlinie ist durchaus eine Verbesserung und wird deswegen von unserer Seite ausdrücklich begrüßt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csör­gits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.23.44

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Wie mein Vorredner bereits berichtet hat, handelt es sich bei diesem Teil unserer heutigen Beratungen um eine Regierungsvorlage zum Arbeitszeit- und Ar­beitsruhegesetz und es werden damit Bestimmungen der Europäischen Union umge­setzt, und zwar einerseits, was Bestimmungen des grenzüberschreitenden Zugperso­nals und des Bordpersonals anbelangt. Was das Zugpersonal anbelangt, so ist hier festgelegt, dass es zu Verbesserungen bei der Festlegung von täglichen und wöchent­lichen Mindestruhezeiten kommt, insbesondere für das im grenzüberschreitenden Be­reich tätige Zugpersonal, zu einer Verbesserung der Pausenregelung und zu einheitli­chen Fahrzeiten.

Allerdings kann ich das, was mein Vorredner im Zusammenhang mit der Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Fahrzeiten gesagt hat, nicht unterstützen. Dazu wird sicher­lich mein Kollege Haberzettl als Eisenbahner noch genauer Stellung nehmen. Ich mei­ne, dass damit eine wichtige Chance verpasst worden ist, auch hier die Bestimmungen des Straßenverkehrs anzuwenden. Es wäre hier zweifellos auch mehr Sicherheit und mehr Schutz möglich gewesen und vor allem auch bessere Bestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Noch ein paar Bemerkungen zum Bordpersonal: Die Bestimmungen sind zu begrüßen, weil einerseits damit auch sichergestellt ist, dass Arbeiten nach einem bestimmten, auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepassten Rhythmus zu organisieren sind und die jährlichen Arbeitszeiten möglichst gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt wer­den sollen. Bedauerlich ist, dass die Verbesserungen nicht für HubschrauberpilotInnen gelten und auch nicht für Flugbetriebe mit einem Piloten sowie nicht für den Bereich des medizinischen Notfalleinsatzes.

 


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