Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 115

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Ich frage mich also, warum solche diffusen Ängste und Vorurteile dazu führen, dass ÄrztInnen und PatientInnen gleichzeitig mehr als einen warnenden Finger erheben, man aber einfach sagt, es soll so sein. Ich trete mit aller Vehemenz gegen dieses Ge­setz auf – und das hat nichts mit Verherrlichung von Drogen zu tun. Das sage ich nur, um nicht wieder irgendwelchen seltsamen Vorwürfen ausgesetzt zu sein. (Beifall bei den Grünen.)

14.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.18

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Frau Ministerin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage zum Suchtmittelgesetz kennzeichnet eine Weiterführung des österreichischen Wegs, und ich möchte zwei Punkte herausgreifen.

Erstens ist interessant, dass jetzt der Cannabis-Anbau unter staatlicher Aufsicht ge­nehmigt ist, was aber nicht Freigabe bedeutet. Es gibt den wissenschaftlichen Hinweis, dass Cannabis, zumindest Extrakte daraus, dass Delta-9-Tetrahydrocannabinol eine heilende Wirkung hat – Gift- und Heilmittel liegen oft sehr nahe nebeneinander –, und zwar vor allem bei Krebskranken, Multiple-Sklerose-Kranken, AIDS-Kranken, die unter schlimmem Brechreiz beziehungsweise Appetitstörungen leiden. Vor allem gegen Ap­petitstörungen haben wir derzeit kaum ein geeignetes Mittel.

Somit ist der Anbau unter staatlicher Aufsicht sogar etwas Gutes, wobei ich als Arzt ab­solut nicht der Freigabe von Cannabis das Wort rede. Es gibt auch Studien, dass durch Cannabis zum Beispiel die Gefahr einer Schizophrenie erhöht wird. Möglich sind De­pressionen, Amotivationszustände, Gedächtnisstörungen. Also so ungefährlich ist Can­nabis nicht. Das „British Medical Journal“ hat vor einigen Wochen getitelt: Wir haben uns geirrt!, hat also zugegeben, Cannabis ist nicht so ungefährlich, wie man gesagt hat. Abgesehen davon haben wir genug Probleme mit unseren legalen Süchten.

Herr Abgeordneter Grünewald! Suchtmittelregister, Substitutionsregister – bitte, malen wir jetzt nicht den Teufel an die Wand! Natürlich ist es sinnvoll, dass man Daten hat, dass man Daten wissenschaftlich austauscht, dass man Daten unter den Therapeuten austauscht. Der Datenschutzrat hat das geprüft und auch für in Ordnung befunden. Es dient auch dem Versuch, die Zahl der Drogentoten zu senken, wenn man eine genaue Statistik führt, wo die Schwerpunkte liegen. Ich betreue 30 Süchtige, und ich weiß, dass es sehr wohl Probleme gibt. Ich weiß, dass manche Süchtige über mehrere Stel­len versuchen, ihre Suchtmittel zu bekommen, und dass es ein großes Problem für den verschreibenden Arzt ist, da eine Übersicht zu halten.

Alles in allem glaube ich sagen zu können, dieses Suchtmittelgesetz geht einfach den österreichischen Weg weiter. Wir waren nie in Extremen verhaftet, und ich muss sa­gen, die Erfolge – heute sind fast 50 Prozent der Süchtigen in Substitution – zeigen, dass wir dieses Problem, welches in jedem Land der Welt existent ist, doch möglichst klein halten. Nur eines: Die Sucht hat ganz andere Wurzeln, und zu glauben, dass man das mit Strafrecht und irgendwelchen Registern in den Griff bekommt, das wäre wirk­lich naiv – und so naiv sind wir alle nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein; 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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