Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 116

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14.50.47

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir Freiheitlichen wer­den dieser Regierungsvorlage nicht unsere Zustimmung geben, denn: Zum einen ist das ein Gesetz, das permanent novelliert und wieder novelliert wird, und ich denke, es wäre sinnvoll, einmal generell ein neues, übersichtlicheres Gesetz zu machen.

Zum anderen gibt es einige Hauptkritikpunkte von unserer Seite. Wenn wir wollen – das hat auch Herr Abgeordneter Grünewald schon angesprochen –, dass sich Men­schen behandeln lassen und gesund werden, dann dürfen wir ihnen nicht damit dro­hen, dass sie und ihre Krankheit irgendwo registriert sind. Ich würde auch nicht wollen, dass überall aufscheint, ob mir ein Zahn gezogen wurde. Ich glaube, das ist ein Punkt, der wirklich zu kritisieren ist, zumal wir die Menschen auch von der Straße wegholen wollen.

Ein weiterer Kritikpunkt – und ich weiß, es ist geltendes Recht, aber das hätte ich mir von einer Novelle sehr wohl erwartet –: dass schon der bloße Verdacht ausreicht, um in dieses Register eingetragen zu werden. Das ist etwas, womit wir überhaupt nichts anfangen können, denn das ist ein Vernaderungsparagraph. Das würde bedeuten, Frau Bundesminister, Sie erhalten eine anonyme Anzeige, dass Sie drogenkrank sind, und dann kommen Sie in dieses Register – ob das jetzt stimmt oder nicht! Selbst wenn die Staatsanwaltschaft derartige Fälle niederlegt, so ist das etwas, das mit meinem Rechtsverständnis überhaupt nicht konform geht. Das ist etwas, das aus dem Gesetz wirklich entfernt gehört, und zwar sehr dringend. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten der Grünen.)

Ich glaube, dass das schon ein Grund dafür ist, dass wir diesem Gesetz nicht zustim­men können.

Nicht ganz nachvollziehbar ist für mich auch, warum gerade die Ages mit dem Anbau beauftragt werden soll. Wie schaut es da aus mit den Kapazitäten? Hat diese Agentur überhaupt die Möglichkeiten, die Räumlichkeiten? Das ist meines Erachtens alles ein bisschen unklar.

Es ist das für uns ein Gesetz, das undurchschaubar ist, das in sich unlogisch und in­komplett ist, und daher werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

14.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.53.02

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war uns vollkommen klar, dass wir uns mit die­sem Gesetz in einem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und einer koordinierten Gesamtbetreuung von Suchtkranken – da bin ich ganz beim Kurt Grünewald – und auch dem Verhindern von Mehrfachverschreibungen, wie wir sie leider immer wieder sehen, bewegen werden.

Allerdings muss ich sagen, dass durch die jetzt vorliegende Regierungsvorlage im Ver­gleich zu dem, was in den Anfängen da war, dank wirklich sehr zäher Verhandlungen, an denen von unserer Seite sehr viele Expertinnen und Experten – vor allem Dank an die Wiener Drogenkoordinatoren, die als Sprecher der österreichischen Drogenkoordi­natoren bei uns waren – intensiv mitgewirkt haben, eine Abmilderung dieses Gesetzes erreicht werden konnte. Genau jene Punkte, die kritisiert wurden, nämlich die Frage


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