Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 117

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der personenbezogenen Daten und der Sammlung von personenbezogenen Daten, haben auch uns an dem Grundentwurf gestört und sind jetzt in dieser Vorlage nicht mehr enthalten.

Wir haben die Daten beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend an­gesiedelt – wir haben sie nicht im Justizministerium und nicht im Innenministerium an­gesiedelt. Es ist auch so, dass die gespeicherten Daten in dem jetzigen Entwurf auf das absolute Minimum reduziert sind.

Es gibt jetzt maximalen Datenschutz für die Betroffenen. Der erste Vorschlag des Bun­desministeriums war, dass die Daten nur personenbezogen gespeichert werden kön­nen und dass das Ministerium diese auch haben muss, um sozusagen „schöne Daten“ zu haben. Das war im Grundentwurf so festgeschrieben. Jetzt ist es so, dass die Daten bei Eingabe sofort codiert werden müssen.

Nach dem vorigen Entwurf wäre auch eine direkte Online-Abfrage durch das Justizmi­nisterium, das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium möglich gewesen. Auch das ist nicht mehr möglich. Das heißt, es kann nur mehr das Gesundheitsministerium abgefragt werden. Das Gesundheitsministerium braucht eine Begründung und gibt dann die Daten weiter. Im Zusammenhang mit diesen Online-Abfragen gab es durch­aus Begehrlichkeiten auch vom Landesverteidigungsministerium, dass man im Prinzip gleich ganze Jahrgänge an Zivildienern mehr oder weniger durchscreenen hätte kön­nen. All diese Begehrlichkeiten sind ausgeräumt, herausverhandelt. Geht nicht mehr! Es gibt begründete Einzelfälle, im Bereich Landesverteidigung etwa, zum Beispiel beim Auslandseinsatz oder beim Lenken von Transporten mit Sprengstoffen. Da kann eine Abfrage – aber nur durch das Ministerium – erfolgen.

Es ist auch so, dass im Prinzip in diesem Entwurf der Amtsarzt als die Drehscheibe gilt, nicht das Ministerium. Das heißt, der Amtsarzt kann Codierungen einführen und auch wieder rückführen; nur im Einzelfall kann das das Ministerium machen.

Wir haben auch versucht, die Bürokratie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – was eine Forderung war – möglichst einzudämmen. Das heißt, all diese Dinge wie Be­ginn und Ende wurden herausgenommen, es werden im Prinzip nur mehr rezeptbezo­gene Daten eingegeben.

Ich glaube, dass wir diesem Gesetzentwurf beruhigt zustimmen können. Vor allem glaube ich, dass es gut ist, eine derart abgespeckte Variante zu haben, denn man weiß nicht, was zukünftige Regierungen bringen könnten. Ich glaube, dass das in der Form sicherlich die gescheitere Variante ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zwerschitz; sie ist für 3 Minuten gemeldet. Wir werden dann die Sitzung um 15 Uhr zum Aufruf des Dringlichen Antrages unterbrechen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.56.39

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Auch wir können uns dem anschließen, dass wir schwerwiegende datenschutzrechtliche Be­denken haben, auch wenn Kollegin Oberhauser jetzt versucht hat, diese auszuräumen. Wie damit umgegangen wird und wie viele einzelne Anfragen dann beantwortet wer­den, wissen wir nicht.

Es steht im Gesetz, dass zu statistischen Zwecken die Daten pseudonymisiert werden, dass aber die personenbezogenen Daten sehr wohl zunächst einmal ans Gesundheits­ministerium gemeldet werden – wenn ein Strafbestand vorliegt, wenn eine Anzeige vor-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite