Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 118

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liegt, auch wenn ein Verdacht vorliegt. Das scheint uns – was auch in der Begutach­tung kritisiert wurde – äußerst übertrieben zu sein. Man kann in Verdacht geraten, auch wenn man nichts verschuldet hat. Es reicht eine Anzeige zum Beispiel von einer Nach­barin, die das Gefühl hat, dass die Pflanzen, die auf der Veranda stehen, nicht so ganz koscher sind. Es reicht, wenn man zum falschen Zeitpunkt neben dem falschen Men­schen steht, wenn man zum Beispiel gerade neben jemandem steht, der Drogen dealt, um zu solch einer Anzeige zu kommen.

Was passiert dann mit den Daten? – Österreich ist leider nicht dafür berühmt, beson­ders sorgsam mit Daten umzugehen. Das Misstrauen konnte auch dadurch nicht aus­geräumt werden, dass man beschließt, dass Paragraphen, die zunächst vom Justiz­ausschuss nicht beschlossen werden, dann plötzlich ohne Begutachtung im Gesund­heitsausschuss landen. Ich weiß, sie sind leicht adaptiert worden, aber sicher nicht ausreichend.

Sehr viel von der Kritik, die in der Begutachtung erfolgt ist, ist nach wie vor zutreffend.

Es ist auch nicht einzusehen, warum jetzt plötzlich derart viele Daten im Gesundheits­ministerium zusammenlaufen müssen. Geburtsort, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Geschlecht, Zuname, Vorname, diese Daten werden erst später anonymisiert, wenn die Anzeige zum Beispiel zurückgelegt wird. Der Zweck ist die Evidenthaltung der an­hängigen Verfahren. – Verfahrensverwaltung ist etwas, das ich ursächlich in meinem Verständnis im Justizministerium ansiedeln würde. Es gibt eine Kriminalstatistik, es gibt eine Verurteilungsstatistik – warum muss plötzlich das Gesundheitsministerium auch so etwas haben?

Und was auch bedenklich ist: Es gibt nicht die direkten Online-Zugriffe, aber es gibt nach wie vor die Anfragen, die auch online möglich sind. Und wenn Daten einmal im Netz sind, ist es sehr schwierig, sie zu schützen, dazu beizutragen, dass sie wirklich so gut verschlüsselt sind, dass sie niemand mehr finden kann.

Der Datenschutzrat, Herr Abgeordneter Rasinger, hat in der Begutachtung sehr wohl einiges an diesem Entwurf kritisiert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lungen über den Punkt 3 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.01Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betref-
fend Verhinderung der missbräuchlichen Anwendung der Anti-Mafia-Paragra­phen (854/A)(E)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur dringlichen Behand­lung des Selbständigen Antrages 854/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung:

In einem martialisch anmutenden Großeinsatz der Polizei wurde am 21. Mai 2008 6:00 Uhr früh österreichweit gegen TierschützerInnen vorgegangen: Türen wurden ein­geschlagen, maskierte Sondereinheiten stürmten die Wohnungen und bedrohten die TierschützerInnen mit Waffen. Die Büros von 4 Tierschutzvereinen wurden durch Be-


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