Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 214

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20.20.10

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Bucher: Zu aufwändig würde es nicht werden für die Gastronomie, denn europaweit muss bereits jetzt jedes einzelne Ei gekennzeichnet sein. Wenn Sie ein Ei kaufen – ganz egal, woher aus Europa –, so ist das gekennzeichnet. (Abg. Schalle: Nicht auf der Mehlspeise!)

Ich denke mir, es wäre nur recht und billig, wenn sich die österreichische Wirtschaft da solidarisch erklären würde – die Gastronomie, die Eiererzeugung, Teigwarenerzeu­gung und so weiter –, denn wenn tatsächlich ab 1. Jänner 2009 die Käfighaltung bei uns verboten ist, so würde das lediglich bedeuten, dass billige Industrieeier aus dem Ausland importiert werden.

Deshalb ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar, warum gerade die ÖVP, die sich ja immer als die Vertreterin der Bauern sieht und vielleicht auch so empfunden wird, nicht für eine verpflichtende und verbindliche Kennzeichnung eintritt und da wie­der auf Freiwilligkeit bestanden hat.

Vorhin haben sich alle sehr lobend über den Konsumentenschutzausschuss geäußert, und ich möchte das jetzt zum Anlass nehmen, zu sagen: Auch ich habe diese Arbeit ungemein wichtig gefunden, seitens der Vorsitzführung war man auch wirklich sehr be­müht und hat das exzellent gemacht; wir mussten aber immer wieder feststellen, dass es eigentlich verpflichtender Maßnahmen in Bezug auf den Konsumentenschutz be­durft hätte, dass es da aber leider Gottes gemäß Intention der Wirtschaft beziehungs­weise der ÖVP lediglich zu Maßnahmen auf freiwilliger Basis gekommen ist. Das war dann doch irgendwie ein bisschen eine Verhöhnung – „Verhöhnung“ ist vielleicht zu viel gesagt –, jedenfalls eine Missachtung des Parlaments, denn wir sollten hier keines­wegs Maßnahmen auf freiwilliger Basis beschließen, sondern eben verbindliche und verpflichtende Maßnahmen und Gesetze.

Zum Thema Lebensmittelkennzeichnung. Sehr begrüßenswert finde ich in diesem Zusammenhang eine ausreichende Schriftgröße, ebenso einen guten Kontrast. Das betrifft ja nicht nur alte und sehbehinderte Menschen, denn: Jeder von uns kennt die Suche nach dem Ablaufdatum, nach Nährwertangaben und so weiter. Wenn es die In­tention ist, dass sich die Menschen gesund ernähren, sollten wir in diesem Zusammen­hang doch auch die sogenannte Ampelkennzeichnung erwägen. Das wäre dann etwas für die nächste Gesetzgebungsperiode. Dieses Modell hat sich ja bereits in England sehr bewährt und wird jetzt europaweit überall diskutiert.

Wie gesagt, es geht um diese Lebensmittelkennzeichnung, und da ist in diesem Ent­schließungsantrag einerseits eine Herkunftsbezeichnung bei allen Lebensmitteln „Ma­de in the EU“ vorgesehen. Wir werden diesem Antrag zustimmen; wobei es im Punkt 1 darum geht, dass das Erzeugerland ausgewiesen sein muss, ebenso Name und An­schrift des Erzeugers auf allen Lebensmitteln. Weiters muss der Herkunftsort der Roh­stoffe klar und deutlich angegeben werden.

Das finde ich sehr begrüßenswert, denn derzeit haben wir die Situation – wir von den Grünen haben ja bereits in zwei Gesetzgebungsperioden Anträge auf Reform der Gü­tezeichenverordnung eingebracht –, dass in Bezug auf Produkte, die mit „Made in Aus­tria“ gekennzeichnet wurden, lediglich mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung aus Österreich stammen muss. Das heißt zum Beispiel in Bezug auf das berühmte Glas Marillenmarmelade, dass das Glas aus Österreich und die Marillen dann eben aus dem Ausland kommen können.

Ich hoffe, dass das alles mit diesem Antrag dann obsolet sein wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.24

 


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