Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 257

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sumenten ankommt beziehungsweise dass sie überhaupt rechtskonform ist. Dafür sind wir vom BZÖ nicht zu haben. Wir wollen, wie gesagt, Nägel mit Köpfen machen, wir wollen das ordentlich diskutieren – und nicht unordentlich hier beschließen.

Wir werden aber auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher und Stummvoll für den Fall einbringen, dass wir im Ausschuss mit den Experten tatsächlich darauf kommen, dass das nicht funktioniert, dass wir das nicht umsetzen können. Dann soll mit dieser 1 Milliarde € – das ist der Vorschlag, den wir heute einbringen – eine ehestmögliche Lohn- und Einkommensteuer-Reform erfolgen. Das ist dann sicher­lich umsetzbar, und das kommt dann mit Sicherheit bei allen Bürgerinnen und Bürgern, bei den Lohn- und EinkommensteuerzahlerInnen auch an.

Daher bringe ich nun folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den statt der sozial nicht treffsi­cheren und EU-rechtlich nicht haltbaren Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungs­mittel eine Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer sichergestellt wird. Dabei soll im Entlastungsvolumen auch die 1 Milliarde enthalten sein, die eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel gekostet hätte.“

*****

Ich möchte noch einen zweiten Antrag, einen Korrekturantrag betreffend Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher, Kollegin und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher, Kollegin und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (924/A)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag wird wie folgt geändert:

In Z 2 wird die Ziffernbezeichnung „44“ jeweils durch „43a“ ersetzt.

Begründung:

Der Antrag dient der Behebung eines legistischen Versehens.

*****

Das war der Korrekturantrag.

Ich denke, dass wir mit diesem Vorschlag, mit dieser Idee der Rückverweisung richtig liegen: Diskutieren wir das anständig durch, mit Experten – und am Ende entscheiden wir, ob eine solche Mehrwertsteuersenkung beim Bürger ankommt und ob sie rechtlich haltbar ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite