Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 21

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und Konsumentenschutz betreffend sozialdemokratischen Vertrauensbruch in der Sozialpolitik dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde für diese Sitzung Konsens über eine Tagesblockzeit von „10 Wiener Stunden“ erzielt.

Für die Übertragung der Sitzung durch den ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis 17 Uhr wurden folgende Redezeitvereinbarungen getroffen:

Bundeskanzler 60 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 20 Minuten, Vize­kanzler 30 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 12 Minuten, zwei Regie­rungs­mitglieder à 6 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 5 Minuten, zwei Regie­rungs­mitglieder à 6 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 5 Minuten, zwei Re­gie­rungsmitglieder à 6 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 4 Minuten, zwei Regierungsmitglieder à 6 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 4 Minuten, zwei Regierungsmitglieder à 6 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 4 Minuten, zwei Regierungsmitglieder à 6 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 4 Minuten.

Im Hinblick auf eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ verbleibt für die Zeit nach der Fernsehübertragung für die einzelnen Fraktionen folgende Restredezeit: SPÖ und ÖVP je 97, Grüne und FPÖ je 57 und BZÖ 2 Minuten.

Ferner wurde vereinbart, die Sitzung von 13 bis 13.15 Uhr zu unterbrechen.

Falls erforderlich, wird die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident darauf achten, dass die verbleibende Fernsehredezeit in den letzten Runden so aufgeteilt wird, dass alle Redner gleichmäßig zu Wort kommen. Dies gilt jetzt natürlich vor 15 Uhr, nachdem um 15 Uhr die Dringliche Anfrage aufgerufen wird.

Es ist vereinbart, dass nach jedem Wortmeldungsblock von Regierungsmitgliedern von den Rednern der Fraktionen contra und pro gesprochen wird.

Es besteht Einvernehmen, tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernseh­übertragung aufzurufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

09.18.10Erklärung der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum einzigen Punkt der Tagesordnung: Erklärung der Bundesregierung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort.

 


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