Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 295

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Aber im konkreten Fall sind sie ja vorgelegen, das ist ja die Crux an der Geschichte, deswegen passt Ihnen das Delikt nämlich auf einmal nicht mehr! Da spielt es dann kei­ne Rolle, Herr Kollege Grillitsch, ob Landwirte 600 000 € Schaden haben oder nicht, denn die höhere Sache, nämlich die Tierrechte, rechtfertigen das ja alles. Political cor­rectness rechtfertigt Einbruch, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Besitzstörung, das ist alles in Ordnung, wenn es um die gute Sache geht – die natürlich von den Grü­nen definiert wird, nicht von uns. Sehen Sie, das ist die Crux an der Sache! (Beifall beim BZÖ.)

Das heißt, dieses Delikt, meine Damen und Herren, ist in Ordnung und systematisch einwandfrei. Es passt einwandfrei in die Systematik der österreichischen Rechtsord­nung. Da ist keine Gefahr da, Herr Kollege Jarolim, dass hier die falschen Organisatio­nen unter Umständen bei ihrem zivilen Ungehorsam gestört werden könnten; da gibt es hinreichend andere Möglichkeiten, den zivilen Ungehorsam zu bekämpfen.

Haben Sie sich einmal angeschaut, was das, was Kollege Steinhauser vorschlägt, be­deuten würde? Schauen Sie sich das bitte einmal im Antrag an!

Also, ich halte fest: Die ’Ndrangheta in Sizilien oder in Neapel hätte ihre Gaudi mit dem Antrag, denn Sie verlangen jetzt, dass in Zukunft nur mehr die Gewinnabsicht Tatbe­standsvoraussetzung für eine Bestrafung wäre, die mit vorliegen muss. Beweisen Sie der ’Ndrangheta einmal die Gewinnabsicht. Das schaue ich mir an! (Heiterkeit.)

Verstehen Sie, es ist wesentlich leichter, Ihren Tierschutzheinis zu beweisen, dass sie versuchen, ungerechtfertigt Einfluss auf die Politik zu nehmen, und dabei das Vermö­gen von Bauern schädigen. Deswegen stört Sie dieses Delikt, meine Damen und Her­ren! (Beifall beim BZÖ.)

Also, die ’Ndrangheta hätte ihre Gaudi, wenn sie läse, dass in Zukunft nur mehr eine spezielle Bereicherungsabsicht mit einer Gewinnabsicht verknüpft werden muss. Berei­cherungsabsicht, Herr Kollege Steinhauser, ist wesentlich mehr, das geht wesentlich weiter als die Gewinnabsicht. Aber Sie wollen nur mehr eine Gewinnabsicht, die eine Bereicherungsabsicht zur Folge hat, als gesetzwidrige Handlung definieren. Die ’Ndrangheta wird Ihnen dafür dankbar sein. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhau­ser.) – Nein, das ist nicht wahr! Sie versuchen hier, Ihre Tierschutzfreunde zu schüt­zen, indem Sie versuchen, dieses Delikt wirkungslos zu machen; das ist alles.

Und bei nächster Gelegenheit werden Sie herauskommen und sagen, wie wenig die österreichische Politik im Kampf gegen die Mafia tut. Das wird dann sozusagen wieder Ihr nächstes Anliegen sein. Einmal passt es Ihnen, einmal passt es Ihnen nicht.

Diese Leute sind – das hat Kollege Rosenkranz richtig herausgestrichen – Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen geworden, die vollkommen im Einklang mit dem Gesetz sind, weil auch jene Landwirte ein Recht darauf haben, durch die Rechtsordnung vor der Agitation von Leuten geschützt zu werden, die sich über die Rechtsordnung bei jeder Gelegenheit hinwegsetzen, meine Damen und Herren. Das ist der zentrale Punkt. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Daher sage ich Ihnen: Bevor ich Ihren Tierschützern zuliebe die ’Ndrangheta in diesem Land schütze, bleiben wir bei der jetzigen Rechtsordnung! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debat­te ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 17/A dem Justizausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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