Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 242

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eine ist eine Kleiderfirma, das andere ein Arzt, der seine Geschäftsinteressen wahr­nimmt.

Da lobe ich mir den Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien. Der Unabhängige Verwaltungssenat in Wien hat in einem vergleichbaren Fall das Erkenntnis gefasst und gesagt: Die Behörde ist nicht dazu da, sich vor die Geschäftsinteressen von Privat­unternehmen spannen zu lassen! – Das hätte ich mir einmal von der Staatsan­waltschaft in Wiener Neustadt bei der Tierschützer-Angelegenheit gewünscht (Beifall beim BZÖ), oder von der Staatsanwaltschaft in Graz im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Meinungsäußerung, dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, dem Grundrecht auf Religionsfreiheit, wenn es um Angelegenheiten des Lebensschutzes geht.

Diese Menschen haben ein Recht darauf, ihre Meinung kundzutun und ihre Auffassung darüber, wie man mit Tieren und mit Ungeborenen umgeht, zu äußern. Es ist nicht zulässig, mit welchen Methoden man derzeit unter schwarzen Innenministern mit tätiger Unterstützung einer schwarz infiltrierten Justiz mit diesen Leuten umgeht – und das alles beim Lebensschutz. – So viel zum Thema Österreichische Volkspartei, wobei ich dazusagen möchte, dass dieser Prozess innerhalb eines Jahres beim Herrn Sektionschef bei der Strafsektion im Justizministerium vorbereitet wurde.

Der Pilnacek gehört meines Wissens gar nicht zur SPÖ, sondern zur ÖVP – Herr Pilnacek, der nicht den Mumm hatte, dem Staatsanwalt die Weisung zu geben, den Fortführungsantrag dem zuständigen Senat des Oberlandesgerichtes vorzulegen. Nein, man hat lieber Anklage erhoben. Der Richter hat zwar gesagt, er habe Zweifel daran, ob das überhaupt tatbestandsmäßig sei, aber es geht ja sowieso ins Rechts­mittel, darum verurteilt er einmal. Nicht der Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – gilt. Nein, nein, in Graz gilt das anders: im Zweifel gegen die Angeklagten. Im Zweifel müssen die Angeklagten Geld in die Hand nehmen. Im Zweifel werden die Angeklagten ruiniert, wie das beim Tierschutzprozess der Fall ist, und dann schaut man einmal, was herauskommt.

Das alles schreit nach parlamentarischer Kontrolle. Das alles schreit nach der Wieder­einführung eines Untersuchungsrichters. Meine Damen und Herren, das alles ruft nach einer begleitenden parlamentarischen Kontrolle in Form eines Unteraus­schusses, wie wir es für die Staatspolizei und die Heeres-Nachrichtendienste bereits haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich werde nicht müde werden, dieser Justiz so lange von dieser Rostra aus Paroli zu bieten und die Fälle aufzudecken, bis die Justizministerin erkennt, dass der Ruf der Justiz und das Vertrauen der Bevölkerung nur dadurch wiederherzustellen ist, dass die Rechte der Bürger wieder geachtet werden, Herr Kollege Donnerbauer, und nicht darauf herumgetrampelt wird, wie es einem gerade politisch ins Konzept passt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

20.32

20.32.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, dies durch ein Zeichen zu bekunden. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 


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