Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 259

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rum müssen wir das aus der Finanzkassa zahlen? Das frage ich Sie! (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Riepl.)

In diesem Zusammenhang, weil das nicht in Ordnung ist, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes einzustellen und den diplomatischen Status der Mitarbeiter der Sozialpartner und Interessenvertre­tungen aufzuheben und diese aus der Österreichischen Vertretung in Brüssel auszu­gliedern.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich meine Rede mit einem Zitat beenden, das von einem großen amerikanischen Präsidenten, nämlich Thomas Jeffer­son, stammt. Er hat Folgendes gesagt:

„Wenn wir die Regierung abhalten können, unter dem Vorwand der Sorge für das Volk die Arbeit des Volkes zu vergeuden, dann wird das Volk glücklich sein.“

Mit „wir“ sind wir hier gemeint, wir, der Nationalrat. Wir haben die Regierung aufzuhal­ten! Ich weiß, Sie beide machen es nicht, aber wir werden dafür sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses be­treffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/9 (III-172/1316 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrats, in der XXIV GP, am 06. Juli 2011 (TOP 23)

Laut dem Rechungshofbericht Reihe Bund 2010/9 lag Österreich mit 141 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalente) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitarbeiter (Vollbe­schäftigungsäquivalente) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministe­rien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei wei­tere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf


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